Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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Anleitung zur Prüfung von Amazon-AGB Schritt für Schritt
Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für Onlineshops
Onlineshop-Impressum
Was ist ein Onlineshop-Impressum?
Das Impressum des Onlineshops dient der Anbieterkennzeichnung zum Zwecke des Verbraucherschutzes und der Transparenz. Damit soll zusätzliches Vertrauen des Verbrauchers in den E-Commerce geschaffen werden. Der Verbraucher soll keinem anonymen Anbieter gegenüberstehen sondern wissen, mit welchem Betreiber des Onlineshops er es zu tun hat. Außerdem soll im Streitfall eine mögliche Inanspruchnahme erleichtert werden.
Onlineshop-Widerrufsbelehrung
Der Einkauf im Internet fällt in den meisten Fällen unter das Fernabsatzrecht. Bei derartigen Verträgen besitzt der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB i. V. m. §§ 355, 356, 357 BGB). Als Online-Händler sollten Sie Ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren. Dazu wird eine sogenannte Widerrufsbelehrung erstellt. Wir erstellen Ihre Widerrufsbelehrung maßgeschneidert für Ihren Onlineshop. Beispielsweise kann das Rückgaberecht ausgeschlossen sein, wenn Sie Artikel nach Maßanfertigung für den Käufer herstellen. Auch bei Hygieneartikeln, die geöffnet wurden, kann der Widerruf unter Umständen ausgeschlossen werden.
Folgen einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung
Fehler bei der Widerrufsbelehrung passieren vor allem bei der Formulierung sowie der Einbindung in den Bestellprozess bzw. die Vertragsbestätigung. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen. Zudem läuft die ansonsten auf 14 Tage beschränkte Widerspruchsfrist einfach weiter. Somit kann der Käufer auch lange nach dem Kauf noch den Vertrag widerrufen. Der Onlineshop muss den Artikel dann zurücknehmen und das Geld zurückerstatten.
Datenschutzerklärung für Online-Shops
Onlineshops sind nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, neben einem Impressum eine Datenschutzerklärung einzubinden (§ 13 f. DSGVO). Der Betreiber des Webshops unterrichtet darin seine Kunden zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR.
Form der Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung sollte jederzeit abrufbar sein. Dazu bietet es sich an, die Datenschutzerklärung wie das Impressum in einem eigenen Reiter als feste Seite zu implementieren.
Darüber hinaus muss die Datenschutzerklärung allgemein verständlich sein. Daher vermeiden wir bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung für Ihren Onlineshop komplizierte technische oder juristische Fachbegriffe und Formulierungen
Inhalt der Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss die Information enthalten, welche Daten von den Kunden Ihres Webshops erhoben werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Bei der Erstellung oder Prüfung einer Datenschutzerklärung für einen Onlineshop können daher die folgenden Punkte Einfluss auf den Inhalt der Datenschutzerklärung haben:
- Gewinnspiele
- Newsletter-Abos
- Kontaktformulare
- Weitergabe der Daten an Paketdienste
- Weitergabe der Daten an Wirtschaftsauskunfteien
- Datenverarbeitung von Kreditkarteninformationen
- Nutzung von Tracking-Tools wie Google Analytics oder Piwik
- Nutzung von Social Media Plugins wie Facebook, Twitter, Google+ etc.
Folge bei Verstößen
Werden Besucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Darüber hinaus ist eine Datenerhebung ohne eine ausreichende Datenschutzerklärung ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 11 UWG) und kann damit abgemahnt werden (OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12). Sie sollten für Ihren Onlineshop daher keine Muster-Datenschutzerklärung verwenden, sondern eine individuelle Datenschutzerklärung erstellen lassen.
Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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