AGB Pflicht für Onlineshops
Eine AGB Pflicht für Onlineshops gibt es nicht. Allerdings gibt die Preisangabenverordnung (PAngV) gewerblichen Betreibern von Onlineshops auf, sogenannte Zahlungs- und Versandbedingungen zu verwenden. Sie werden meistens in AGB aufgenommen. Außerdem haben Webshop AGB Vorteile gegenüber der Konkurrenz .
Welche Sprachen müssen meine Webshop AGB haben?
Ist Ihr Webshop komplett auf Deutsch und Ihr Unternehmenssitz in Deutschland, so sind AGB auf Deutsch vollkommen ausreichend. Selbst wenn ausländische Kunden bei Ihnen bestellen, die kein Deutsch sprechen, so können sich diese nicht darauf berufen, dass sie Ihre Onlineshop AGB nicht lesen konnten. Lediglich dann, wenn Sie Ihren Webshop auch auf einer anderen Sprache, meistens Englisch, anbieten, so müssen die AGB auch in dieser Sprache zur Verfügung stehen.
Überraschende Klauseln unwirksam
Inhaltlich gibt es für Webshop AGB Grenzen. Kunden dürfen z.B. nicht mit unerwarteten Klauseln überrumpelt werden.
Beispiel: Beim Verkauf eines Computers können Sie in den AGB nicht vereinbaren, dass der Kunde gleichzeitig einen Wartungsvertrag mit Ihnen abschließt.
AGB-Klauseln, die mehrdeutig, missverständlich und unklar sind, gehen zu Lasten des Verwenders.
AGB Inhaltskontrolle
In Webshop AGB sind bestimmte Klauseln auch ganz verboten, u.a solche, die Kunden unangemessen benachteiligen (§ 309 BGB) Es gibt auch Klauseln, die unbestimmte Rechtsbegriffe beinhalten (§ 308 BGB). Wir sorgen bei der AGB-Erstellung für Ihren Webshop dafür, dass die aktuellste Rechtsprechung zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe im Hinblick auf Ihre Branche und Ihre Produkte berücksichtigt wird.
Folgen unrichtiger Onlineshop AGB
Fehlerhafte AGB sind oft unwirksam, rechtlich angreifbar. Auch können sie Abmahnungen nach sich ziehen. Laut BGH dürfen andere Webshop-Betreiber wegen falscher AGB abmahnen (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11).
Zahlungs- und Versandbedingungen für Onlineshops
Die gesetzliche Regelung der Preisangabenverordnung (PAngV) regelt die Pflicht des Onlineshops, dem Verbraucher anzugeben, ob und in welcher Höhe Liefer- und Versandkosten anfallen. Mit der Verwendung von Zahlungs- und Versandbedingungen können Sie im Fernabsatzhandel gegenüber Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss Ihre Versandkosten präsentieren und damit dem Kunden die benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Ihr Webshop benötigt in jedem Fall rechtlich einwandfreie Zahlungs- und Versandbedingungen.
Versandkosten richtig ausweisen
Wir achten beim rechtlichen Check Ihres Onlineshops darauf, dass die Versandkosten richtig ausgewiesen sind. Hierfür sollten sich die Versandkosten in der Nähe der Artikelpreise auf Ihrem Webshop befinden.
Folgen fehlerhafter Versandbedingungen
Onlineshops werden häufig wegen fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden Hinweisen auf Versandkosten abgemahnt. Beispielsweise wird die Formulierung “Versicherter Versand” als irreführend angesehen, da Postsendungen immer versichert sind und somit der Anschein erweckt wird, es handele sich um einen freiwilligen und zusätzlichen Mehrwert. Der Satz “Versandkosten auf Anfrage” ist ebenfalls ein Verstoß gegen die PAngV und somit unzulässig. Auch bei nach Gewicht gestaffelten Versandkosten kann ein Abmahngrund vorliegen, wenn vergessen wird, am Artikel das Versandgewicht anzugeben. Eine anwaltliche Überprüfung der Versandbedingungen Ihres Onlineshops ist also empfehlenswert, damit Sie jeden Abmahngrund ausschließen können.
Lesen Sie hier Weiteres zum Thema Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht).