Vermittlungsplattform AGB Erstellung und Prüfung
Das Internet hat zahlreiche Wirtschaftszweige revolutioniert. Vermittlungsplattformen, auch Vermittlungsportale, Online-Marktplätze oder Auftragsbörsen genannt, sind Webseiten, auf denen Angebot und Nachfrage aufeinander treffen. Der Betreiber der Plattform ist dabei der Vermittler zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die häufig beide Privatpersonen sind. Große Vermittlungsplattformen für Verkaufsangebote sind beispielsweise eBay oder Autoscout24.
Auch heute noch können Sie mit der richtigen Idee und einer ansprechenden Präsentation Ihre eigene Vermittlungsplattform starten.
- Bei AirBnB werden rund 4 Millionen Unterkünfte in 65.000 Städten in 191 Ländern angeboten.
- MyHammer vermittelte über 600.000 Handwerksdienstleistungen.
- Neben Carsharing und Foodsharing gibt es Vermittlungsplattformen auch für Abendkleider und die dazu passende Handtasche.
(Quellen: statista.de; handwerk.com).
Der Betreiber einer Vermittlungsplattform tritt als Vermittler zwischen Anbieter und Kunden auf. Um sich bei diesem Vertragsverhältnis rechtlich abzusichern, benötigen Sie als Betreiber eines Vermittlungsportals die passenden AGB.
Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.