Ihr rechtliches Grundgerüst beim Verkauf über den Facebook Shop sind AGB, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Allgemeine Verkaufsbedingungen“, „Vertragsbedingungen“, „Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ oder umgangssprachlich auch „das Kleingedruckte“. Diese Klauseln bilden das Rückgrat Ihrer Verträge.
AGB und Rechtstexte für Ihren Facebook Shop Auftritt
Für rechtssicheres Marketing und Verkäufe auf Facebook müssen die folgenden Rechtstexte den formalen rechtlichen Anforderungen entsprechen:
- AGB Ihres Onlineshops
- Impressum Ihrer Facebook-Seite und Ihres Onlineshops
- Widerrufsbelehrung auf Ihrem Onlineshop
- Datenschutzerklärung Ihrer Webseite
- Zahlungs- und Versandbedingungen für Ihre Produkte, inklusive korrekter Preisangabe auf Facebook selbst
Besonderheiten des Bestellvorgangs beim Facebook Shop
Ihre AGB sollten so gestaltet sein, dass sie den Bestellvorgang über den Facebook Shop abbilden. Die Besonderheit des Facebook Shops ist, dass der Vertrragsschluss nicht auf Facebook selbst stattfindet. Der Vertrag kommt vielmehr erst zustande, nachdem der Nutzer auf Ihren Shop weitergeleitet worden ist. Hier sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen einzubinden. Es wäre unwirksam, die AGB nur auf Facebook einzubinden, nicht jedoch in Ihrem Onlineshop.
Der Vertragsschluss auf Facebook Shops funktioniert also folgendermaßen:
- Das Produkt landet mit dem Klick auf den Facebook Button im Warenkorb des Kunden
- oder der Kunde landet auf der Shop-Seite mit der Produktbeschreibung, ohne dass das Produkt bereits im Warenkorb ist
Hiernach kann Ihr Warenwirtschaftssystem noch eine Verfügbarkeitsprüfung des Produkts vornehmen, bevor der Vertrag endgültig zustande kommt. Damit vermeiden Sie, bei Lieferengpässen haftbar zu sein.
Besonderheiten der Nutzung eines Facebook Shops
Facebook stellt mit seiner Webseite lediglich eine Werbeplattform zur Verfügung. Facebook bleibt aber beim Vertragsschluss über einen Facebook Shop komplett außen vor. Dies ist auch in den Facebook Nutzungsbedingungen so geregelt. Facebook trägt also keinerlei Verantwortung, wenn der Kunde etwas an dem Produkt zu bemängeln hat. Dies ist auch logisch, denn der Anbieter des Facebook Shops alleine ist für die Gestaltung der Inhalte verantwortlich. Facebook selbst hat lediglich Prüfpflichten, falls ein Hinweis auf rechtswidrige oder anderweitig unzulässige Angebote erfolgt. Somit ist jeder Shopbetreiber eines Facebook Shops selbst verantwortlich, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Facebook Nutzungsbedingungen für Shopbetreiber
Facebook selbst stellt für seine Nutzer AGB auf, die jeder Nutzer akzeptieren muss. Hier ist beispielsweise geregelt, dass Facebook ein Nutzungsrecht an Bildern erhält, die Sie bei Facebook einstellen. Facebook erklärt ebenfalls, dass es Bilder entfernen wird, wenn das Bild fremdes geistiges Eigentum darstellt. Dies ist beispielsweise bei Produktbildern im Facebook Shop zu beachten.
Inhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen für einen Facebook Shop
Ein Facebook Shop spricht in erster Linie Privatpersonen an. Die Käufer sind dann private Endkunden (Business to Consumer B2C). Der gesetzliche Verbraucherschutz ist in diesem Fall relativ streng, denn für Internetverkäufe sieht das Gesetz einen speziellen Schutz vor. Dies engt den Spielraum bei der Erstellung Ihrer Facebook Shop-AGB etwas ein. Denn Verbraucher dürften gegenüber den gesetzlichen Vorschriften nicht übermäßig benachteiligt werden. Wir möchten verhindern, dass Sie mit kopierten AGB für Ihren Facebook Shop gegen die Regelungen für Verbraucherschutz verstoßen. Denn in diesem Fall sind Sie ein Ziel für unseriöse Abmahner. Unzulässige AGB können nämlich kostenpflichtig abgemahnt werden (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bieten individuelle Facebook Shop-AGB Vorteile gegenüber den gesetzlichen Regelungen.