Freier Mitarbeitervertrag: Bundesweit mit Anwalt
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Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen lassen
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind meistens schon an einem frühen Zeitpunkt darauf angewiesen, tätige Hilfe von außen zu erhalten um spezifische Aufgaben zu bewältigen:
- Nach der Gründung: Das Geschäftsmodell sieht vor, unmittelbar nach der Gründung eines Unternehmens Subunternehmer einzuschalten, um die Aufgaben der Unternehmung zu bewältigen. Die Gründer planen bereits von Beginn an die Auslagerung bestimmter Aufgaben an freie Mitarbeiter
- Im Geschäftsbetrieb: Das Unternehmen erwirtschaftet im Betrieb einen Umsatz, der die Beschäftigung der ersten oder neuer Mitarbeiter zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes erforderlich macht. Die Unternehmer bewältigen den laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr selbst und benötigen in bestimmten Spezialbereichen Unterstützung
Wenn Sie sich nach Recherche (beispielsweise auf Freelancerportalen) und einem internen Auswahlverfahren für einen neuen freien Mitarbeiter entschieden haben, benötigen Sie als nächstes einen rechtssicheren Freier Mitarbeiter Vertrag.
Wir erstellen Ihren Freier-Mitarbeiter-Vertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Erstellung oder Prüfung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Überblick freier Mitarbeitervertrag
Mit dem Freier Mitarbeiter Vertrag bestimmen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihrer Auftragnehmer. Bei der Erstellung eines Freelancervertrags werden deshalb die wichtigsten Regelungsbereiche step-by-step durchgegangen, um lückenlos alle einschlägigen Klauseln aufzunehmen und überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen.
Ein freier Mitarbeiter Vertrag wird als Vorlage für eine Vielzahl künftiger freier Mitarbeiter oder als Freelancervertrag für einen konkreten Auftragnehmer erstellt.
Folgende Freelancer-Vertragstypen werden von uns am häufigsten für unsere Mandanten erstellt:
- => Berater Freelancervertrag
- => Fotografen Freelancervertrag
- => Webdesigner Freelancervertrag
- => Grafikdesigner Freelancervertrag
- => Programmierer Freelancervertrag
- => Studentischer Freelancervertrag
- => Freelancervertrag wissenschaftlicher Mitarbeiter
Unsere Pakete
Was ist ein freier Mitarbeiter Vertrag?
Unternehmen beauftragen oft freie Mitarbeiter, wenn
- keine internen Kapazitäten vorhanden sind oder
- besondere Expertise nötig ist.
Ein freier Mitarbeiter wird gesetzlich getrennt von Arbeitnehmern behandelt und hat viele Freiheiten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Diese Freiheiten lassen aber auch viele Streitigkeiten und Unklarheiten zu, die es bei der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags zu vermeiden gilt.
Freien Mitarbeiter beschäftigen
Eine typische Ausgangssituation: In Ihrem Unternehmen gibt es sehr viel zu tun, Ihre Mitarbeiter sind völlig ausgelastet. Möglicherweise befindet sich noch der eine oder andere Mitarbeiter in Elternzeit und ist abwesend, wird aber bald zurückkehren. Sie wissen jedoch nicht, wie lange diese gute Auftragslage noch anhalten wird. Natürlich möchten Sie andererseits keine Aufträge wegen fehlender Kapazitäten ablehnen. Außerdem würde es sich nach Abführung von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung nur noch bedingt lohnen, die Kapazitäten zu erhöhen. In dieser Situation bietet es sich an, neue Arbeitskräfte auf Basis einer freien Mitarbeit zu beschäftigen.
Inhalt des freier Mitarbeiter Vertrags
Aus dem Vertrag eines freien Mitarbeiters ergeben sich dessen Pflichten und Aufgaben. Zunächst scheint dies sehr unkompliziert. Der freie Mitarbeiter führt die Aufgabe aus, die ihm zugewiesen wurde, und erhält dafür einen Geldbetrag. Doch gerade bei freien Mitarbeitern gibt es neben der finanziellen Entlohnung zahlreiche Punkte, die vor Beginn von dessen Tätigkeit für den Auftraggeber geregelt sein sollten. Häufige Fehler im freier Mitarbeiter Vertrag sind:
- Risiko der Scheinselbstständigkeit wird nicht beachtet
- Vertrag ist als Dienstvertrag formuliert, obwohl ein Werkvertrag vorteilhafter für den Auftraggeber wäre
Anpassungen des Vertrags mit dem freien Mitarbeiter sind aufwändig
Vorüberlegungen darüber, in welcher Form der freie Mitarbeiter für Sie tätig sein soll, sollten bereits vor der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags angestellt werden. Insbesondere wenn kurzfristiger Bedarf an Arbeitskräften besteht und nur wenig Zeit für Verhandlungen bleibt, sollte dennoch kein Detail übersehen werden. Daher sollte bereits ein vorformulierter Vertrag in der Schublade bereit liegen. Wenn der Auftraggeber nachträglich die vertraglichen Vereinbarungen abändern will, benötigt er in der Regel dazu die Zustimmung des Auftragnehmers. Zwar kann das Vertragsverhältnis mit einem freien Mitarbeiter auch schnell wieder beendet werden, doch bedeutet auch dies einen vermeidbaren zusätzlichen Aufwand.
Freier Mitarbeiter Vertrag mit allen relevanten Klauseln erstellen
Wir erstellen den freier Mitarbeiter Vertrag für Sie. Step-by-step besprechen wir mit Ihnen Ihre Anforderungen an den Mitarbeiter und Ihre rechtlichen Optionen. So stellen wir sicher, dass der Vertrag lückenlos alle einschlägigen Klauseln enthält. Gleichzeitig achten wir darauf, überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen. Gegenüber einem Mustervertrag hat der individuelle Vertrag also deutliche Vorteile. Muster-Verträge oder vom Generatoren erstellte Verträge sind oft lückenhaft oder enthalten überflüssige oder schädliche Klauseln.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Vorlage oder für einen konkreten Mitarbeiter
Die Erfahrung zeigt, dass es zwei unterschiedliche Herangehensweisen zur Erstellung von freier Mitarbeiter Verträgen gibt:
- Muster bzw. allgemeine Vorlage: Wir erstellen einen Vertrag für freie Mitarbeiter, der für alle künftig in diesem Bereich eingesetzten freien Mitarbeiter eingesetzt werden kann
- Vertrag für einen konkreten freien Mitarbeiter: Ein freier Mitarbeiter hat einen ganz speziellen Einsatzbereich. Der Vertrag ist individuell auf den Aufgabenbereich und die Vergütung dieses Mitarbeiters zugeschnitten.
Grundsätzlich gilt: Je komplexer der Einsatzbereich des freien Mitarbeiters ist, um so wichtiger ist eine umfassende Definition des Aufgabenbereichs in seinem freier Mitarbeiter Vertrag.
Freier Mitarbeiter Musterverträge
Heutzutage kann man eine Vielzahl von Musterverträgen im Internet abrufen. Für einige Vertragstypen können diese durchaus als hilfreiche Orientierung dienen. Im Falle eines freien Mitarbeiter Vertrages sollte jedoch von der Nutzung einer vorformulierten Vorlage abgesehen werden. Da das Verhältnis zwischen freiem Mitarbeiter und Auftraggeber auf quasi jeder Ebene individuell gestaltet werden kann, sollte auch jeder Vertrag einzeln erarbeitet und jede Klausel auf die gegebenen Umstände abgestimmt werden. Da freie Mitarbeiter erfahrungsgemäß in ganz unterschiedlichen Branchen tätig sind, müssen auch spezifische Details einzeln erarbeitet werden. Musterverträge können als erste Orientierung hilfreich sein, einfach übernehmen sollte man sie aber nicht.
Freier Mitarbeiter Vertrag im Rahmen der rechtlichen Grundsätze
Freie Mitarbeiter oder Freelancer verrichten zwar Arbeit für einen Arbeitgeber, sind rechtlich jedoch vom klassischen Arbeitnehmer zu unterscheiden. Das deutsche Arbeitsrecht findet auf freie Mitarbeiter keine Anwendung, auch lohnsteuerliche Gesetze gelten nicht. Freie Mitarbeiter sind auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Zu beachten ist, das sie nicht zwingend Freiberuflern sein müssen, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte. Manche freie Mitarbeiter fallen aber durchaus in diese Kategorie und unterliegen dann den Regelungen für Freiberufler, die u.a. vorsehen, dass sie von der Gewerbesteuer befreit sind und keine Bilanz, sondern lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen.
Soll ein freier Mitarbeiter angestellt werden, hängt die Gestaltung des freier Mitarbeiter Vertrags davon ab, welcher Vertragstyp auf seine Tätigkeit am besten passt. Ein Freelancer ist in aller Regel entweder mit einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag ausgestattet. Im Streitfall wird der Vertrag vor Gericht ausgelegt. Es kommt also nicht nur darauf an, welcher Vertragstyp gewollt ist, sondern auf die konkreten Formulierungen im Vertrag.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag gilt, dass ein genaues Arbeitsergebnis, also ein Werk definiert wird, welches der freie Mitarbeiter erbringen soll. Im Vertrag verpflichtet sich der freie Mitarbeiter, den “Erfolg der Leistung” zu bewirken. Er schuldet also dem Auftraggeber die Ablieferung eines konkreten, vorher vereinbarten Arbeitsergebnisses. Dieser Leistungsgegenstand ist im Vertrag ausdrücklich zu benennen. Der freier Mitarbeiter Vertrag als Werkvertrag hat Vorteile für den Auftraggeber. Beispielsweise entscheidet er, wie der Vertrag erfüllt werden soll. Das Honorar wird in der Regel erst nach Abnahme des Werks fällig, nicht bereits unmittelbar nach Erbringung der Arbeitsleistung. Allerdings verliert der Auftragnehmer beim Werkvertrag seine Mängelansprüche, wenn er das Werk abnimmt, obwohl es mangelhaft ist.
Freier Mitarbeiter Vertrag als Dienstvertrag
Ein freier Mitarbeiter, bei dem nicht die Abgabe eines fest umrissenen Werks geschuldet ist, sondern die Mitarbeit an einem Projekt bzw. nur die Erbringung einer Leistung nach mittlerer Art und Güte, gilt als Dienstvertrag. Ist nicht genau geregelt, was geschuldet ist, so ist im Streitfall darauf abzustellen, wie der freie Mitarbeiter tatsächlich eingesetzt wurde. Der Auftraggeber kann sich zwar beim Dienstvertrag nicht auf ein mangelhaftes Werk berufen, hat aber ggf. Schadensersatzansprüche, wenn der freie Mitarbeiter seine Leistung mangelhaft erbringt.
Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
Meist sind freie Mitarbeiter spezialisiert oder besitzen qualifizierte Expertise, welche das Unternehmen für bestimmte Aufgaben und Projekte einsetzen kann. Ganz wesentlich unterscheidet sich ein freier Mitarbeiter vom klassischen Arbeitnehmer in der persönlichen Unabhängigkeit. Während ein Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen ist, kann ein freier Mitarbeiter hinsichtlich der Zeit und des Ortes der Durchführung der Arbeit selbst entscheiden. Ein freier Mitarbeiter führt die ihm erteilten Aufträge in eigener Verantwortung nach eigenem Ermessen durch.
Diese Freiheit in der Vertrags- und Arbeitsgestaltung geht allerdings zu Lasten arbeitsrechtlicher Ansprüche. Da ein Freelancer kein Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne ist, kann er sich auch nicht auf Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub berufen. Auch ein umfangreicher Kündigungsschutz besteht nicht.
Freie Mitarbeit eröffnet Möglichkeiten
Die freie Mitarbeit eröffnet einige Möglichkeiten:
- Vergütung kann individuell bestimmt und angepasst werden
- Der jeweilige Auftrag kann genau beschrieben und konkretisiert werden, um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden
- Die Erstattung von Reisekosten kann optional geregelt werden
- Urheberrechte wie z.B. Nutzungsrechte können eingeräumt werden
- Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden
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Typen/ Arten des freier Mitarbeiter Vertrags
Im Folgenden sehen Sie eine Aufzählung der unterschiedlichen Vertragstypen, die für die Einstellung eines freien Mitarbeiters verwendet werden. Darüber hinaus sind noch zahlreiche weitere Verträge für freie Mitarbeiter denkbar. Wir erstellen Ihren freier Mitarbeiter Vertrag entsprechend dem Einsatzbereich, für den Sie den freien Mitarbeiter einsetzen wollen.
Die häufigsten Vertragstypen für freie Mitarbeiter sind:
- Beratervertrag
- Fotografenvertrag
- Webdesignervertrag
- Grafikdesignervertrag
- Software-Programmierervertrag
- Studentischer Freiberufler Vertrag
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter Vertrag
Beratervertrag
Eine häufige Form des freien Mitarbeiters ist der Berater. Solche werden oft bei konkreten Projekten und Aufträgen zu Rate gezogen. Die Beratungsleistung umfasst oftmals Kompetenzen, die im Unternehmen nicht vorhanden sind. U.a. sind hier Konzeption und Realisierung von Marketing und Werbung oder Public Relations zu nennen.
Fotografenvertrag
Oft möchte man besondere Ereignisse bildlich festhalten. Ob Hochzeiten, Feiern oder Produktpräsentationen und Promo – Fotos, Fotografen werden für die unterschiedlichsten Veranstaltungen verpflichtet. Die Dienstleistung besteht darin, Fotos zu schießen und diese dem Auftraggeber zukommen zu lassen. Oftmals ist auch die Bearbeitung und das Retuschieren beinhaltet.
Zu beachten ist jedoch die Besonderheit, dass der Auftraggeber die Fotos nur geschäftlich verwenden darf, wenn der Urheber, in diesem Fall der Fotograf, ihm auch die Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumt. Da Fotografen im Regelfall für konkrete Veranstaltungen und Events beauftragt sind und die meisten Unternehmen und Privatpersonen keinen hauseigenen Fotografen beschäftigen, empfiehlt sich hier ein Freelancer Vertrag, der etwaige Fragen bzgl. des Urheberrechts regelt.
Webdesignvertrag
In einem Webdesignvertrag ist das Verhältnis zwischen einem Webdesigner, ob Grafiker, Programmierer oder Designagentur, und einem Kunden geregelt. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung einer Webpräsenz oder die Bearbeitung und Pflege einer vorhandenen.
Aufgrund der Allgegenwärtigkeit des Internets ist eine saubere Webpräsenz für jedes Unternehmen wichtig. Nur die wenigsten können jedoch selber eine solche erstellen, weshalb beim Webdesign oftmals auf freie Mitarbeiter zurückgegriffen wird. In einem Webdesignvertrag halten Sie die Pflichten und Ansprüche eines Webdesigners fest, dessen konkreten Auftragsumfang sowie die individuelle Vergütung. Auch die Frage, ob der Auftrag das Hosting der Webseite beinhalten soll, kann im Vertrag geklärt werden.
Für den Freelancer ist die vertragliche Vereinbarung auch sehr empfehlenswert. Bei der Erstellung einer Webseite handelt es sich nicht bloß um eine einfache Werkleistung, bei kreativen Leistungen müssen auch Fragen des geistigen Eigentums geregelt werden. Zudem ist die Erstellung einer Webseite zumeist ein höchst individueller und komplexer Prozess, der sehr von Geschmacksfragen des Kunden abhängig ist. Ein vertraglicher Rahmen ist daher für beide Parteien nützlich, um etwaige Streitigkeiten und Unklarheiten im Vorfeld zu klären und festzuhalten.
Grafikdesignervertrag
Benötigt ein Unternehmen Grafiken, ob für Marketingzwecke, Logos, Produktgestaltungen oder schlicht die gesamte Unternehmensdarstellung, werden oft Grafikdesigner als freie Mitarbeiter beauftragt. Da sie kreativ tätig werden, stellen sich Fragen nach den Nutzungsrechten am geistigen Werk. Bei der späteren Verwertung des Werkes müssen Fragen nach dem Urheberrecht umfassend geklärt sein.
Aufgrund dessen ist es ratsam, wie bei jedem Auftrag, der kreative Werke zum Inhalt hat, die Rahmenbedingungen vertraglich festzulegen, um beispielsweise urheberrechtliche Fragen im Voraus zu beantworten.
Software-Programmierervertrag
Häufig benötigen Unternehmen eigens erstellte Software, Apps oder Datenbanken. Dafür setzen sie Software-Entwickler, Programmierer oder Web-Entwickler ein. Freelancer sind im IT- und EDV-Bereich häufig anzutreffen, da sie ihre Arbeit oft nur für einen kurzen Zeitraum verrichten und für mehrere Arbeitgeber tätig sind.
Beim freier Mitarbeiter Vertrag für einen Programmierer sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Nutzungsrechte an der erstellten, teilweise sehr komplexen Software
- Löschung bzw. Herausgabe aller Passwörter und Zugangsdaten zum IT-System des Auftraggebers nach Ende der Tätigkeit
Studentischer Freiberufler Vertrag
Ein Student kann grundsätzlich kein Freiberufler sein, da er noch über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt. Neben den klassischen freien Berufen gibt es aber auch die sogenannten Tätigkeitsberufe, die den freien Berufen steuerlich gleichgestellt sind. Hier werden oftmals Studenten eingestellt. Studentischen Mitarbeitern sollte ein freier Mitarbeiter Vertrag vorgelegt werden.
Zahlreiche typische Studentenjobs können als Tätigkeitsberuf und damit als Freiberufler eingestuft werden, darunter insbesondere Nachhilfelehrer, aber auch Texter, Sprachlehrer, Grafik- oder Webdesigner und einige weitere Tätigkeiten.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Vertrag
Viele Branchen benötigen Mitarbeiter, die wissenschaftliche Texte verfassen. Universitäten beschäftigen vielfach wissenschaftliche Mitarbeiter, die Gutachten zu bestimmten Themen erstellen und Recherche-Arbeiten durchführen. Diese Mitarbeiter sind privilegiert, weil sie gemäß dem Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 EStG) einen sogenannten Tätigkeitsberuf ausüben. Damit zählen wissenschaftliche Mitarbeiter zu den freiberuflich tätigen Personen. Diese sind automatisch von der Gewerbesteuer befreit.
Die Tätigkeit des wissenschaftlichen Mitarbeiters ist oftmals komplex. Außerdem ist er häufig schöpferisch tätig. Daher sind eine genaue Beschreibung der Aufgaben im freier Mitarbeiter Vertrag sowie eine präzise Regelung über Urheberrechte an den von ihm erstellten Werken besonders wichtig.
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Typische Klauseln Freier Mitarbeiter Vertrag
Es gibt einige typische Klauseln, die in freien Mitarbeiter Verträgen häufig zu finden sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Abnahme und Gewährleistung
- Aufgaben des freien Mitarbeiters
- Copyright – Rechte an den Leistungsergebnissen
- Freiberuflichkeit
- Zeitlichen Bestimmung
- Geheimhaltung
- Gerichtsstand
- Krankheitsfall und andere Verhinderungen
- Pflichten des Auftragnehmers
- Schriftform
- Steuerliche Verantwortlichkeit
- Aufzeichnungspflichten
- Überarbeitungen und Umfang
- Vergütung und Fälligkeit
- Wettbewerbsverbot
- Zeitrahmen
- Zusammenarbeit
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Ziele der Erstellung eines Freier Mitarbeiter Vertrags
1. Ziel
PFLICHTEN UND AUFGABEN DES AUFTRAGNEHMERS REGELN
Der Vertrag mit dem Freelancer regelt und definiert die Pflichten und Aufgaben dieses Auftragnehmers. Hierbei achten wir darauf, Klauseln zu verwenden, die für Sie als Unternehmer bzw. Auftraggeber vorteilhaft sind. Ein Freier Mitarbeiter Vertrag kann auch als Vorlage für weitere freie Mitarbeiter dienen, die in Zukunft in dieser Position für Sie tätig werden bzw. eine vergleichbare Arbeit durchführen.
Die Regelungsbereiche des Freier Mitarbeiter Vertrags werden von uns gemäß den Anforderungen an die Position genau ausgestaltet. Dadurch schaffen Sie klare Verhältnisse und vermeiden offene Punkte im Verhältnis mit Ihrem Freelancer.
2. Ziel
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT VERMEIDEN
In der Praxis kann es vorkommen, dass der Freelancer nur bei einem einzelnen Auftraggeber tätig ist und dort wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird. Dann kann eine sogenannte “Scheinselbstständigkeit” gegeben sein, da der Mitarbeiter faktisch weisungsgebunden und wirtschaftlich abhängig ist. Scheinselbstständigkeit stellt ein großes finanzielles Risiko dar, weil dem Unternehmer Kosten für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entstehen. Gerade bei einer großen Zahl von derartig beschäftigten Auftragnehmers können hohe Nachzahlungen die Folge sein.
Die von uns verwendeten Freelancer-Verträge vermeiden Formulierungen, die eine Scheinselbstständigkeit auslösen. Mit unseren Verträgen sind Sie daher auf der sicheren Seite.
2. Ziel
3. Ziel
INITITATIVE ÜBERNEHMEN
Als Auftraggeber sind Sie in den Verhandlungen in der stärkeren Position. Lassen Sie sich daher gar nicht auf allzu umfangreiche Verhandlungen ein, sondern geben Sie einen vorformulierten Vertrag vor.
Als Gründer oder Unternehmer ist es ein Vorteil, über vorgefertigte Arbeitsverträge für Ihre freien Mitarbeiter zu verfügen, da Ihnen der Vertragsinhalt und die Bedingungen genau bekannt sind. Wenn Sie dem potentiellen Mitarbeiter einen Vertrag vorlegen, der auf Ihre grundlegenden Bedürfnisse zugeschnitten ist, setzen Sie damit einen Ankerpunkt für die Verhandlungen mit dem Kandidaten.
4. Ziel
RECHTSSICHERHEIT
Der Vertrag Ihres freien Mitarbeiters wird von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Dienst- bzw. Werkverträge erstellt. Als erfahrene Kanzlei nutzen wir die rechtlichen Spielräume aus, ohne gegen Vorgaben zu verstoßen.
Klauseln im Freier Mitarbeiter Vertrag, die nicht der Rechtslage entsprechen, sind unwirksam. Dies kann u.a. zu Nachzahlungspflichten an den Freelancer führen. Ein von uns erstellter Freier Mitarbeiter Vertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Wir formulieren den Vertrag so, dass er rechtlich wirksam ist und einer gerichtlichen Prüfung standhält. Dabei besprechen wir die einzelnen Klauseln mit Ihnen, um unnötige oder möglicherweise belastende Klauseln gleich außen vor zu lassen.
4. Ziel
5. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wie übernehmen die komplette Gestaltung Ihres Freier Mitarbeiter Vertrags. Wir benötigen lediglich die Informationen über die von Ihnen gewünschten Regelungsinhalte. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft und darauf, die optimalen freien Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu finden. Beauftragen Sie uns mit Ihrer Vertragserstellung und verschaffen Sie sich Zeitersparnis und Risikominimierung.
Erstellung von Freie Mitarbeiter-Verträgen im Detail:
Überblick Ablauf einer Freie-Mitarbeitervertrags-Erstellung
- Anwaltliche Freie Mitarbeitervertrags-Beratung
- Individueller Freie Mitarbeitervertrag
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
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Prüfung von Freien Mitarbeiter-Verträgen im Detail:
1 Analyse Ihrer Verträge
Im Vorfeld der Prüfung Ihrer Freien Mitarbeiter-Verträge analysieren wir die Grundinformationen Ihrer Unternehmung und Ihrer Beschäftigungs-Verträge. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche Beratung. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erfragen wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.
2 Anwaltlicher Vertrags-Check
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche Vertrags-Beratung durch einen Anwalt durch.
Auf Grundlage der Beratung prüfen wir alle Klauseln Ihrer Freien Mitarbeiter-Verträge im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung und Gesetzeslage.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Sie erhalten von uns schnellstmöglich das Ergebnis des Vertrags-Checks. Auf einzelne kritische Klauseln wird besonders eingegangen.
4 Abschlussberatung und Anpassung
Nach Zusendung des Ergebnisses des Vertrags-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Freien Mitarbeiter-Verträge notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erläuterung, welche Klauseln ggf. veraltet oder unsicher sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht.
Für Sie günstige Klauseln werden Ihnen vorgeschlagen, Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.
5 Überwachung und Aktualisierung
Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten Freien Mitarbeiter-Verträge. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre Freien Mitarbeiter-Verträge. Als vorwiegend im Unternehmensrecht tätige Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
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Die Vorteile des Freier Mitarbeiter Vertrags
AUFGABEN DES MITARBEITERS REGELN
Der freier Mitarbeiter Vertrag regelt die Pflichten und Aufgaben des Freelancers. Die zu erbringende Tätigkeit sollte möglichst genau beschrieben sein. So schaffen Sie Klarheit zwischen sich als Arbeitgeber und dem Freelancer. Eine spätere Zuweisung neuer Tätigkeiten, die nicht im Vertrag enthalten sind, sollte vermieden werden. Dies kann sonst u.U. zum Entstehen eines regulären Arbeitsverhältnisses führen.
KEINE SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT
Wenn im Vertrag keine Vorkehrungen getroffen werden, eine Scheinselbstständigkeit des freien Mitarbeiters zu vermeiden, kann dies unangenehme Folgen für den Auftraggeber haben. Wir achten bei der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags genau auf die Kriterien, nach denen Scheinselbstständigkeit beurteilt wird. So erhalten Sie Rechtssicherheit für die Statusfeststellung des freien Mitarbeiters.
Allerdings hängt der Status des freien Mitarbeiters letztendlich auch von seinem konkreten Einsatz im Unternehmen durch den Auftraggeber ab. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
RECHTSSTREIT VERMEIDEN
Eine eindeutige Formulierung des Freelancer-Vertrags sorgt für Klarheit. Die Bestimmungen des Vertrags definieren das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Freelancer. Hier sollte jedes Missverständnis ausgeschlossen sein. Daher regeln wir alle relevanten Bereiche für Sie von Anfang an klar und deutlich. So sind die Rechtspositionen klar abgesteckt. Ein teurer Rechtsstreit, die damit verbundene Unsicherheit und der Zeitaufwand können damit vermieden werden.
INITITATIVE IN DEN VERHANDLUNGEN ÜBERNEHMEN
Ein professionell erstellter Vertrag sorgt direkt dafür, dass Sie die Initiative bei den Verhandlungen übernehmen. Sie zeigen dem potentiellen Freelancer, dass Sie wissen, was Sie mit Ihrem Vertrag erreichen wollen. Es bestehen keine offenen Fragen, so dass keine für Sie nachteiligen Regelungen in den Vertrag einfließen.
Sie beginnen die Verhandlungen damit bereits an einem für Sie sehr günstigen Ausgangspunkt. Aufgrund unserer Beratung kennen Sie die Grenzen des rechtlich Möglichen, was Ihnen einen weiteren Vorteil in den Verhandlungen einbringt.
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Scheinselbstständigkeit
Egal wie vorausschauend man Verträge und Klauseln auch formuliert: Wenn die tatsächliche Tätigkeit dann doch einem Arbeitsverhältnis entspricht, hilft auch ein guter Vertrag nicht: Wird der freie Mitarbeiter im Unternehmen nämlich wie ein Arbeitnehmer eingesetzt oder vom Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer behandelt, so liegt trotzdem schnell eine sogenannter Scheinselbstständigkeit vor. Dies sollte der Auftraggeber vermeiden, da eine Scheinselbstständigkeit ein hohes sozialversicherungs- und steuerrechtliches Risiko darstellt.
Um auf der sicheren Seite zu stehen, können Auftraggeber ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen. Dies geschieht auf Antrag beim Deutschen Rentenversicherungsbund gem. § 7a SGB IV. Auch der freie Mitarbeiter selbst kann einen solchen Antrag stellen. Auf diese Weise können Unklarheiten bzgl. der Sozialversicherungspflicht vermieden werden. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des freien Mitarbeiters sollte ein solcher Antrag gestellt werden.
Bei der Feststellung der Scheinselbstständigkeit werden objektive Kriterien herangezogen. Die Prüfer des deutschen Rentenversicherungsbundes müssen die Scheinselbstständigkeit beweisen. Wer einen Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III beantragt hat, genießt während der Förderung die Vermutung der Selbstständigkeit.
Beurteilung der Scheinselbstständigkeit
Bis zur Änderung des Sozialgesetzbuches 2002 existierten fünf Kriterien, anhand derer sich Scheinselbstständigkeit beurteilen ließ. Diese sind mittlerweile zwar nicht mehr gesetzlich normiert, können aber als Richtlinien und Hinweise herangezogen werden. Folgende Punkte weisen auf eine Scheinselbstständigkeit hin:
- Das Tätigwerden für nur einen Auftraggeber. Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur Aufträge für ein und denselben Auftraggeber erledigt, erweckt den Eindruck personaler und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Als Richtwert für die Wesentlichkeit haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger 16,6% herausgearbeitet: Neben einem Hauptauftraggeber müssen mindestens 16,6% an Umsatz von anderen Auftraggebern erzielt werden.
- Der Auftragnehmer führt Tätigkeiten aus, für die der Auftraggeber ansonsten Arbeitnehmer beschäftigt.
- Ein freier Mitarbeiter übt Tätigkeiten aus, die er zuvor als Arbeitnehmer ausgeführt hat.
- Der Mitarbeiter bietet seine Tätigkeit auf dem Markt nicht unternehmerisch an
- Der Auftraggeber beschäftigt keine eigenen, versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Hierbei zählen geringfügig Beschäftigte nicht mit.
Neben dem Scheinselbstständigen existiert noch der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Dieser ist ein Selbstständiger, der zwar nicht persönlich, aber wirtschaftlich von einem Arbeitgeber abhängig ist. Dies ist der Fall wenn der Selbstständige:
- Mehr als 400€ im Monat verdient
- Vorwiegend für einen Auftraggeber tätig ist – Als Maßstab müssen über 5/6 des Umsatzes von einem Arbeitgeber stammen (vgl. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI)
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig und müssen die Beiträge selber tragen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich von der Versicherungspflicht zu befreien:
- Befristete Befreiung für Existenzgründer
- Dauerhafte Befreiung für ruhestandsnahe Selbständige
- Dauerhafte Befreiung, wenn die selbständige Tätigkeit vor dem 01.01.1999 aufgenommen wurde (Übergangsregelung)
Überblick
Es gibt feste Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob ein freier Mitarbeiter tatsächlich als regulärer Arbeitnehmer zu beurteilen ist. Falls die Kriterien erfüllt sind, tritt für den Arbeitgeber eine unangenehme Rechtsfolge ein: Die Arbeitnehmereigenschaft, die er eigentlich vermeiden wollte, tritt rückwirkend in Kraft. Hohe Nachzahlungen von Beiträgen zur Sozialversicherung sind die Folge.
Wir erstellen den Vertrag so, dass die Kriterien für freie Mitarbeiter erfüllt sind. Zudem beraten wir Sie darüber, wie Sie den Mitarbeiter einsetzen sollten, denn ein bestimmtes Verhalten kann trotz vorausschauender Vertragsgestaltung die Scheinselbstständigkeit auslösen.
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Checkliste Freier Mitarbeiter Vertrag
AUFGABEN DEFINIEREN
Zunächst sollte der Auftraggeber umfassend und konkret überlegen, welche Aufgabenerwartung er an den freien Mitarbeiter hat. Anhand dessen kann er den Tätigkeitsumfang festlegen. Je genauer die Erwartungen aufgenommen sind, desto unwahrscheinlicher sind spätere Unklarheiten. Hier ist auch danach zu unterscheiden, ob ein konkretes Werk erbracht werden soll oder der freie Mitarbeiter für eine Mitarbeit an einem Projekt ohne bestimmtes Ergebnis gebraucht wird.
FRISTEN
Der Auftraggeber kann Fristen definieren, innerhalb derer bestimmte Meilensteine erreicht oder Leistungen erbracht sein sollen. Der freie Mitarbeiter ist zwar weitgehend frei in seiner Zeiteinteilung, aber derartige grundsätzliche Fristen können ihm gesetzt werden. So kann der Zeitraum der freien Mitarbeit grob umrissen werden.
VERGÜTUNGSREGELUNGEN
Der Auftraggeber sollte sich im Klaren sein, welche monetäre Vergütung er dem Auftragnehmer zahlen will. Neben der Höhe der Vergütung ist es auch wichtig, festzulegen, zu welchem Zeitpunkt der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung hat. Dies kann nach Fertigstellung des Auftrags oder nach einem bestimmten Zeitraum der Arbeit der Fall sein.
STEUERLICHE VERANTWORTLICHKEIT BEURTEILEN
Vor Abschluss des Vertrages sollten sich beide Parteien im Klaren sein, welche steuerlichen Konsequenzen der Vertrag haben wird. Bei einem freien Mitarbeiter gilt, dass er selbst die Steuern abzuführen hat.
URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE KLÄREN
Der Auftraggeber sollte sich die Frage stellen, ob er vom freien Mitarbeiter eine kreative, schöpferische Leistung erwartet und ob der Mitarbeiter beispielsweise etwas erfinden könnte. In diesem Fall ist es wichtig, spätere Streitigkeiten über die Nutzungsrechte an diesen schöpferischen Leistungen oder Erfindungen zu vermeiden. Diese Punkte sollten vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Mitarbeit geklärt sein.
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT REGELN
Es ist bei vielen Tätigkeiten nicht zu vermeiden, dass der freie Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse erfährt oder an sensiblen Unterlagen und Informationen arbeitet. Daher ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) ratsam, die den freien Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichtet.
ABNAHME UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE REGELN
Falls mit dem freien Mitarbeiter ein Werkvertrag geschlossen wird, sollte die Abnahme des Werks genau geregelt sein. Die Abnahme eines mangelhaften Werkes kann einen Verlust der Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Minderung der Vergütung bedeuten.
TATSÄCHLICHE DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARUNGEN SICHERSTELLEN
Wenn die vertraglichen Vereinbarungen im betrieblichen Alltag nicht umgesetzt werden, nützt die beste Vertragsgestaltung nichts. Es ist daher beispielsweise wichtig, alle Vorgesetzten zu instruieren, dass der freie Mitarbeiter nicht weisungsgebunden ist.
Kosten der Vertragserstellung für einen Freier Mitarbeiter Vertrag
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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Arbeitsvertrag Recruiter
07 Dez. 2020/0 Kommentare/in Arbeitsvertrag erstellenSehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte einen AV für Recruiter schreiben lassen, diesen solle als Minijob abgeschlossen werden. Ich bitte Sie um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Verträge erstellen
04 Sep. 2020/0 Kommentare/in Arbeitsvertrag erstellenSehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein junges StartUp im Bereich Headhunting/Personalvermittlung von Ärzten an Kliniken. Wir haben vor, Handelsvertreter bzw. Externe Berater mit dem Vertrieb zu beauftragen. Ich möchte allerdings den Handelsvertretervertrag als Beratervertrag erstellen lassen. Meine Frage ist nun, ob Sie das für uns erstellen können und mit welchen Kosten wir rechnen […]
Arbeitsvertrag für Zeitarbeitsfirma
03 Mai 2019/1 Kommentar/in Arbeitsvertrag erstellenGuten tag, Ich werde bald eine Zeitarbeitsfirma gründen mit 3 weiteren Leuten und brauche dementsprechend einen Arbeitsvertrag für: Vollzeit und Teilzeit Arbeiter. Falls noch fragen offen sind können sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Herr Berger
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