Abwicklungsvertrag nach Kündigung
Wohl jeder wünscht sich irgendwann einmal, die Zeit zurückdrehen oder wenigstens anhalten zu können. Doch bekanntlich bleibt dieser Wunsch ein Leben lang unerfüllt: die Welt dreht sich weiter und mit ihr vergeht die Zeit – und das mitunter viel schneller als einem lieb ist. Dabei verändern sich im Laufe der Zeit naturgemäß die Dinge: Fortschritt, Weiterentwicklung und Innovation in allen Lebensbereichen sind unaufhaltsam, unter anderem mit zunehmender Digitalisierung insbesondere im Bereich der Technik.
Und auch die Gewohnheiten im Arbeitsleben verändern sich. Während Beschäftigte früher in der Regel ihr gesamtes Berufsleben über Jahrzehnte hinweg bei demselben Arbeitgeber tätig waren, ist eine solche jahrzehntelange Betriebstreue heute nicht mehr selbstverständlich. Vielmehr ist es besonders unter jungen Arbeitnehmern verbreitet, immer mal wieder neue berufliche Herausforderungen zu suchen und daher häufiger den Arbeitgeber zu wechseln. Im Idealfall verläuft die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses reibungslos und beide Parteien gehen ohne “Groll” auseinander.
Ein Arbeitsverhältnis kann dabei auf unterschiedliche Weise beendet werden, etwa ganz “klassisch” durch eine Kündigung. Hierbei besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen sogenannten Abwicklungsvertrag abzuschließen. Dieser dient beispielsweise dazu, bei einer nicht einvernehmlichen Kündigung eventuellem Konfliktpotential in der verbleibenden Zeit des Arbeitsverhältnisses entgegenzuwirken.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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