Urlaub

Hallo ich habe folgende Frage.

Ich kann nur in den Ferien Urlaub nehmen. Mein Mann aber nur außerhalb der Ferien. Bisher haben wir es immer so geregelt, damit es bei beiden Arbeitgebern quasi einen Kompromiss gibt. Das er eine Woche in den Ferien genommen hat und ich eine Woche davor. Das hat in den Letzten Jahren immer geklappt
Nun war ich 1 Jahr nicht mehr bei der Arbeit Schwangerschaft und Elternzeit und fange nun in Teilzeit mit 12 Stunden in der Woche wieder an zu arbeiten.

Bei meiner neuen Stelle (gleicher Arbeitgeber nur anderes Einsatzgebiet) sagt der Vorgesetzte es sei nicht möglich das ich außerhalb der Ferien Urlaub bekomme da es noch zu viele andere Mitarbeiter gibt und würde er da auf alle Wünsche eingehen wäre dies nicht möglich.

Mein Mann arbeitet Vollzeit.

Sollte es nicht möglich sein wie gehabt Urlaub zu nehmen können wir keinen Urlaub gemeinsam nehmen.

Kann mein Arbeitgeber mir so explizit vorschreiben wie ich Urlaub nehme?

Von dem Arbeitgeber meines Mannes gab es ja schon ein entgegenkommen.

Klar hat unser Betrieb komplett geschlossen für zwei Wochen. Aber das war vor meiner Elternzeit auch so.

Hoffe es ist verständlich.

Lohnpfändung

Hallo eine Frage zu lohnpfändung,

Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt wie viel der Forderung offen ist , dieser gibt mir darüber keinerlei Auskunft was Noch offen ist. Ist dies rechtens ?

& mein Arbeitgeber hat monatelang die Zahlung der Pfändung eingestellt , meine Meinung war darüber diese sei fertig , jetzt ist die Forderung noch höher , wer wird dafür zu Rechenschaft gezogen ? Ich oder der AG?

Beitrag zur Berufsgenossenschaft

Sehr geehrte Anwälte,
Ich hatte bis zum 31.12.2021 ein Kleingewerbe für Grabpflegearbeiten. Dieses habe ich im März 2022 rückwirkend zum 31.12.21 abgemeldet. Die Berufsgenossenschaft hat mir trotzdem den Jahresbeitrag für 2022 abgezogen, obwohl ich es rückwirkend abgemeldet hatte und 2022 keine Einkünfte hätte.
Ist das rechtmäßig? Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, aber seit 7 Monaten nichts von denen gehört.

Resturlaub bei Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen derzeitigen Arbeitsplatz habe ich fristgemäß am 11.12.2022 zum Ende des Monats mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Insgesamt habe ich bis Ende März 15,5 Tage Resturlaub, welche ich gerne im März genommen hätte. Heißt ab der zweiten Tageshälfte des 10.03.2023 bis 31.03.2023.

Mein AG möchte nicht, dass ich meinen Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum abgelte, da es noch keine Person gibt, die meine Position übernehmen kann. Das Team besteht somit nur noch aus einer weiteren Person.

Meine Frage nun: Kann mir der AG vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen soll?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Selina Schiede

2 Krankheiten hintereinander Arbeitsunfähigkeit

Hallo,
ich bin seit 3.5 Monaten wegen einer Fraktur arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen hat die Krankenkasse eine Entgeltfortzahlung übernommen. Im letzten Monat wurde mir ein Knorpelschaden diagnostiziert und werde nach den 3.5 Monaten nun wegen einer neuen Krankheit krankgeschrieben. Ich habe dazwischen eine Woche Urlaub (Betrieb geschlossen) Soll ich mich direkt weiter krankschreiben lassen oder erst nach der Woche Urlaub? Was muss ich sonst noch beachten?
lieben Dank für Ihre Antwort.
B. Palatini

Insolvenz in Eigenverwaltung

Guten Tag,
ich bin im Angestelltenverhältnis und beziehe seit April Krankengeld. Meine Firma führt jetzt die Insolvenz (Restrukturierung)in Eigenverwaltung durch. Die MA auch ich sollen ein Schreiben ,,Verkaufs-und Abtretungserklärung des Arbeitnehmers” unterschreiben. In diesem Schreiben steht auch das der AN zusichert keine Ersatzleistungen (was ja das KG ist) erhält. Dies soll für 3 Monate ab November gelten. Meine Frage: Sollte ich das unterschreiben? Muss ich jetzt mich bei AA melden?
Viele Dank

Mein Sohn hat eine Unterhaltspfändung. Sein AG (Zeitarbeit) hat durch einen Fehler in der Buchhaltung zuerst zu wenig an den Gäubiger (Jugendamt) überwiesen und dann 2 Monate gar nicht. Nun forderte er durch eine Ausschlussklausel die nicht gezahlten Beträge, sowie die Differenz aus dem 3. Monat von meinem Sohn zurück. Der AG hat nun bei der Abrechnung für Juni eine Nachberechnung durchgeführt und den Lohn einbehalten. Ferner wurde ein Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn vorgenommen und ihm Euro 660 überwiesen. Mittlerweile wurde meinem Sohn fristgerecht ohne Begründung gekündigt, obwohl er arbeitsunfähig geschrieben war. Seinen Lohn Juli hat er derzeit auch noch nicht erhalten. Is

Lohnfortzahlung/Krankengeld

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: in 2021 war ich 4 Wochen an Corona erkrankt, danach wieder genesend und auf Arbeit. In 2022 war ich 2 Wochen und 2 Tage an Corona erkrankt, danach wieder genesend und auf Arbeit. Nun hat mir der AG die 2 Tage Lohn (über 6 Wochen) wieder abgezogen. Auf Anfrage teilte mit die Bezügestelle mit, dass die Corona-Erkrankung aus 2021 mit der aus 2022 aufgrund einer Folgeerkrankung zusammen gezählt wurde. Auf dem Krankenschein von 2022 stand nichts von einer Folgeerkrankung. Ist das nun rechtens und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße! kk.

Versetzung von Arbeitnehmern

Auch wenn es im Wandel der Zeit besonders unter jungen Arbeitnehmern zunehmend gang und gäbe wird, sein Berufsleben nicht mehr nur an ein und derselben Stelle zu verbringen, sondern eher einmal woanders zu arbeiten, ist ein Wechsel der Arbeitstätigkeit bzw. des Arbeitsbereiches nicht immer erfreulich und gewollt. Vielmehr ist ein vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Wechsel des Arbeitsbereiches – die bestens bekannte Versetzung – häufig negativ behaftet, kann dies doch bedeuten, dass der Arbeitnehmer fortan an einem anderen Standort des Unternehmens (in der Regel in einer anderen Stadt) arbeiten und gegebenenfalls sein bisheriges Leben aufgeben und umstellen muss.