Ärztliche Einstellungsuntersuchung
Etliche Berufe fordern von den Arbeitnehmern mitunter großen körperlichen oder geistigen Einsatz und nicht jeder ist in der physischen und psychischen Verfassung, jede beliebige Tätigkeit auszuführen. Daher stellt sich aus gesundheitlicher Sicht auch immer wieder die Frage: ist ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit geeignet – oder passt eine Tätigkeit zu einem bestimmten Mitarbeiter? Um solche Fragen zu beantworten, bedarf es in bestimmten Fällen einer sogenannten ärztlichen Einstellungsuntersuchung (eventuell inklusive psychologischem Test). Hierbei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- ist der Arbeitnehmer in gesundheitlicher Hinsicht fähig, seine Arbeitstätigkeit auszuführen?
- gefährdet die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit des Arbeitnehmers?
- gefährdet der Arbeitnehmer unter Umständen die Gesundheit anderer Mitarbeiter (zum Beispiel durch Ansteckung)?
- ist mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsausfall in naher Zukunft (etwa durch eine Operation) zu rechnen?
Eine ärztliche Einstellungsuntersuchung ist dabei in bestimmten Berufsbranchen verpflichtend und Voraussetzung für eine Einstellung des Bewerbers. In anderen Berufszweigen hingegen, in denen keine grundsätzliche Pflicht einer Einstellungsuntersuchung besteht, ist sie für den Bewerber freiwillig.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Stelle bei der Stadt als Angestellte in der Bibliothek erhalten. Vor der Einstellung musste ich zur betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung. Da ich übergewichtig bin, meinte der Arzt zu mir ich müsse abnehmen. Er sagte mir, dass ich innerhalb der Probezeit nochmals vorbei kommen soll und und ich einen BMI von 35 brauche, sonst würde er mich ablehnen und ich würde meinen Job verlieren. Dann sagte er noch ich würde ansonsten auch nie einen Job finden. Jetzt zu meinen Fragen: ist die betriebsärztliche Untersuchung eine Empfehlung oder kann er mich wirklich ablehnen? Bei meinem Bewerbungsgespräch hat man ja gesehen, dass ich Übergewichtig bin. Ist es überhaupt möglich, dass man mich aufgrund meines Übergewichts ablehnen kann? Ich habe angst meinen Job zu verlieren wenn ich das Ziel nicht erreichen sollte.
Sehr geehrte Fragestellerin,
innerhalb der Probezeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen. In der Regel wird der Arbeitgeber einer Empfehlung des Betriebsarztes folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Glitsch
Rechtsanwalt