Altersteilzeit
Welcher Arbeitnehmer kennt sie nicht: diese Momente, in denen man sich trotz Freude an der Arbeit und ausreichenden regelmäßigen Einkommens einfach nur nach mehr Zeit sehnt – Zeit für sich selbst, Zeit für Familie, Freunde und Hobbys. Denn viele Arbeitnehmer kennen das Phänomen: nach erledigter Arbeit im Büro, steht die nächste Arbeit – nämlich der Haushalt – an und ansonsten “kommt man zu Nichts”. Um diesem Trott im Berufs- bzw. Alltagsleben entgegenzuwirken und fernab der Arbeit mehr Zeit zu haben, gibt es verschiedene Arbeitsmodelle. Der “Klassiker” ist wohl die Teilzeitbeschäftigung, bei der Arbeitnehmer nicht in Vollzeit (40 Stunden die Woche), sondern in reduzierter Stundenzahl arbeiten.
In diesem Zusammenhang spielt die sogenannte Altersteilzeit eine wichtige Rolle. Auch bei diesem Arbeitsmodell ist die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden gemindert und das Arbeitsentgelt reduziert sich entsprechend. Allerdings handelt es sich bei Altersteilzeit um eine besondere Form der Teilzeitarbeit, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern ausgeübt werden kann.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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