Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”)
Für Arbeitnehmer ist der Verlust der Arbeitsstelle und eine darauffolgende Arbeitslosigkeit verständlicherweise ein Alptraum; insbesondere dann, wenn man Familie hat, die man ernähren muss. Die finanziellen Konsequenzen bzw. Einbußen aufgrund des wegfallenden Einkommens sind mitunter erheblich. Die staatlichen Geldleistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) sind hierbei nur ein schwacher Trost, da sie in der Regel deutlich geringer ausfallen als das zuvor bezogene Gehalt. Die finanziellen Auswirkungen sind jedoch nur ein Aspekt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der gesellschaftliche “Abstieg” bzw. die Sorge um das Ansehen in der Gesellschaft.
Arbeitslosigkeit ist nämlich in der Regel mit etwas Negativem behaftet: häufig verbindet man mit “Arbeitslosigkeit” unweigerlich das sogenannte “Hartz IV”, das Arbeitslose als Geldleistung vom Staat erhalten. Und wer “Hartz IV” bezieht, hat nicht selten den Ruf weg, dem Staat “auf der Tasche zu liegen” anstatt zu arbeiten bzw. sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Doch “Hartz IV” ist längst nicht so schlecht wie sein Ruf. Vielmehr ist “Hartz IV”, das offiziell als Arbeitslosengeld II (ALG 2) bezeichnet wird, essentiell, um die Lebensgrundlage zu sichern – und dies gilt entgegen einem weit verbreiteten Klischee nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Arbeitnehmer, die sehr wohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber für einen sorgenfreien Lebensunterhalt zu wenig verdienen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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