Arbeitsvermittlung und Personalvermittlung

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    Arbeitsvermittlung und Personalvermittlung

    Die Abschlussprüfung ist erfolgreich bestanden, man ist bereit, ins Berufsleben zu starten, möchte seinen Lebensunterhalt selbst verdienen und sucht dazu die passende Arbeitsstelle. Doch bis man das Richtige gefunden hat und den Arbeitsvertrag endlich in den Händen hält, ist es für viele Bewerber und Arbeitssuchende ein weiter Weg. Unzählige Bewerbungen, eine handvoll Vorstellungsgespräche, dutzende Absagen und keine einzige Zusage: die Jobsuche ist – besonders für junge Berufseinsteiger – zermürbend. Nicht selten sehen Arbeitssuchende dann nur noch “einen Ausweg”: die Arbeitsvermittlung – um mit “helfenden Händen” endlich am Ziel anzukommen.

    Aber auch Arbeitgeber sind mitunter verzweifelt: Verstärkung im Team wird händeringend gesucht, doch geeignete Bewerber? Fehlanzeige. Die einen machen zwar einen sympathischen Eindruck, passen aber vom Bewerbungsprofil her nicht auf die Stellenausschreibung, von den nächsten ist man trotz Vorstellungsgespräch nicht hundertprozentig überzeugt und wiederum andere, für die man sich entscheidet, sagen von sich aus ab, da sie eine andere Arbeitsstelle gefunden haben – manchmal ist es in allen möglichen Lebenslagen und -situationen wie verhext. Daher greifen auch Arbeitgeber des Öfteren auf eine Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung zurück. Insbesondere bei der Besetzung von freien Führungspositionen in Unternehmen ist die Arbeitsvermittlung durch einen sogenannten Headhunter mitunter “goldwert”. Aber was ist das eigentlich: ein Headhunter? Gibt es noch andere Arbeitsvermittler oder Personalvermittler? Welche Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber generell? Und überhaupt: Arbeitsvermittlung oder Personalvermittlung – was ist der Unterschied?

    Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.

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    Arbeitsvermittlung oder Personalvermittlung?

    Wie heißt es denn jetzt eigentlich “richtig” oder “wirklich” – Arbeitsvermittlung? Oder doch Personalvermittlung? Grundsätzlich meinen beide Begriffe die Vermittlung einer Arbeitsstelle eines Arbeitssuchenden bei einem Arbeitgeber. Die Bezeichnung unterscheiden sich lediglich insofern voneinander, als dass sie die jeweilige Sicht beider Parteien beschreiben. Während aus Sicht des Arbeitssuchenden von “Arbeitsvermittlung” die Rede ist, da ihm Arbeit verschafft wird, sucht der Arbeitgeber Personal, das ihm vermittelt wird; daher spricht man aus Sicht des Arbeitgebers von “Personalvermittlung”.

    Grundsätzlich müssen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung in Anspruch nehmen; hierzu besteht keine Pflicht. Vielmehr können sie auch alleinige Initiative ergreifen und sich selbstständig auf Stellenausschreibungen bewerben bzw. Arbeitsstellen ausschreiben und Mitarbeiter suchen.

    Die Arbeitsvermittlung erfolgt einerseits durch die Bundesagentur für Arbeit und durch Jobcenter. Andererseits besteht auch die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung durch Personaldienstleister (Arbeitsvermittler, Personalvermittler, Headhunter). Deren Dienste können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Anspruch nehmen und sich auf diese Weise eine (neue) Arbeitsstelle vermitteln lassen. Bei erfolgreicher Vermittlung und dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis steht dem Arbeitsvermittler bzw. Personalvermittler für seine Leistung ein Entgelt zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem “Auftraggeber”. Während der Arbeitsuchende – sofern die private Vermittlung erfolgreich war – grundsätzlich 2.000 Euro brutto zahlen muss, ist das durch den Arbeitgeber im Erfolgsfall zu entrichtende Entgelt nicht festgelegt; dieses kann vielmehr frei verhandelt werden. Der vorhin genannte, durch den Arbeitnehmer zu entrichtende, Betrag von 2000 Euro kann gegebenenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen und in zwei Raten gezahlt werden: die erste Rate nach sechs Wochen, die zweite Rate nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer. Sollte der Vertrag vor diesen Terminen beendet werden, so hat der Vermittler keinen Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr.

    Grundsätzlich muss derjenige für die Vergütung des Arbeitsvermittlers aufkommen, der diesen beauftragt hat.

    Bei einer Arbeitsvermittlung gilt grundsätzlich ebenso wie bei einer Stellenausschreibung des Arbeitgebers und der Einstellung von Mitarbeiter der Gleichbehandlungsgrundsatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen in keiner Weise diskriminiert, benachteiligt oder bevorzugt werden. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Arbeitsagentur und Jobcenter: Öffentliche Arbeitsvermittlung

    Bei einer Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch das Jobcenter spricht man von öffentlicher Arbeitsvermittlung. Die Vermittlung einer (neuen) Arbeitsstelle erfolgt dabei nach einem bestimmten Prozedere, das unzählige Betroffene unglücklicherweise nur zu gut kennen. Passen das (Bewerber)Profil (Ausbildung, Berufserfahrung, sonstige Qualifikationen etc). des Betroffenen und die jeweilige Stellenausschreibung zusammen, erhält der Arbeitssuchende entsprechende Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur oder des Jobcenters bzw. des zuständigen Sachbearbeiters. Nimmt der Betroffene die Vorschläge an, erhält der potentielle Arbeitgeber die entsprechenden Bewerbungsunterlagen und lädt möglicherweise zu einem Vorstellungsgespräch ein, an dessen Ende optimalerweise der Abschluss eines Arbeitsvertrages und der Eintritt in ein Arbeitsverhältnis steht. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Vermittlungsvorschläge abzulehnen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass gegebenenfalls Leistungskürzungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters drohen; denn der Betroffene ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und auf Vermittlungsvorschläge einzugehen. Ausnahmen gelten nur in einzelnen Fällen, wenn die vorgeschlagenen Arbeitsstellen aus triftigem Grund nachweislich nicht zumutbar ist.

    Bekanntermaßen ist allerdings nicht jeder Vermittlungsvorschlag von Erfolg gekrönt, selbst wenn der Betroffene die Vorschläge annimmt – sei es, weil das Vorstellungsgespräch nicht so wie gewünscht verläuft oder weil der Arbeitgeber zu einem Gespräch erst gar nicht einlädt. Um hierbei die Erfolgschancen bei einer Arbeitsvermittlung zu erhöhen, bieten Arbeitsagentur und Jobcenter regelmäßig Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und/oder Arbeitssuchende an. In vielen Fällen sind diese Maßnahmen verpflichtend, um eine möglichst schnelle, erfolgreiche Arbeitsvermittlung zu gewährleisten.

    Darüber hinaus kann eine “Arbeitsvermittlung” über die sogenannte Jobbörse der Agentur für Arbeit erfolgen. Viele Unternehmen veröffentlichen Stellenausschreibungen auf dem Online-Portal der Arbeitsagentur, auf die sich Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende auch ohne die direkte Vermittlung eines Sachbearbeiters bewerben können.

    Meldepflicht der Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit

    Auch wenn Arbeitnehmer nicht prinzipiell dazu verpflichtet sind, eine Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch Jobcenter in Anspruch zu nehmen, müssen sie dennoch bedenken, sich im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fristgerecht arbeitssuchend und/oder arbeitslos zu melden. Andernfalls drohen bei Arbeitslosigkeit Leistungskürzungen. Die Frist beträgt mindestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Endet das Arbeitsverhältnis früher, endet die Frist drei Tage nach Kenntnis der Kündigung bzw. des Zeitpunktes, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Der Betroffene ist auch dann dazu verpflichtet, sich bei der Arbeitsagentur zu melden, wenn zwar Aussichten auf eine Weiter- oder Anschlussbeschäftigung bestehen, die entsprechenden Arbeitsverträge jedoch noch nicht abgeschlossen sind.

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    Private Arbeitsvermittlung – von Personaldienstleistern und Headhuntern…

    Ist von einer privaten Arbeitsvermittlung die Rede, tauchen neben dem Begriff “Arbeitsvermittler” auch die Bezeichnungen “Headhunter”, “Personalvermittler” und – wohl am meisten geläufig – “Personaldienstleister” auf. Grundlegende Gemeinsamkeit ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle.

    Personalvermittler oder Arbeitsvermittler sind Personaldienstleister, die von einem Arbeitgeber oder einem Arbeitnehmer mit der Vermittlung einer Arbeitsstelle beauftragt werden, wobei diese Arbeitsstelle einer einfachen oder auch einer hochqualifizierten Tätigkeit entsprechen kann. Dabei können Arbeitnehmer, die bereits einen Job haben, aber ihre Arbeitsstelle wechseln wollen, ebenso wie Arbeitslose die Dienste eines Personalvermittlers oder Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen. Bei erfolgreicher Arbeitsvermittlung steht dem Vermittler eine Vergütung zu, die – abhängig davon, wer die Arbeitsvermittlung in Anspruch genommen hat – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchender zahlen muss. Entscheidend dabei ist, dass der Arbeitsvermittler bzw. Personalvermittler tatsächlich nur im Erfolgsfall Anspruch auf Vergütung (sogenanntes Vermittlungshonorar als Erfolgshonorar) hat. Ist die Arbeitsvermittlung nicht erfolgreich, müssen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für den Aufwand des Vermittlers finanziell nicht aufkommen. Dies gilt ebenso, wenn der Arbeitssuchende aus “eigenem Antrieb” oder durch die Arbeitsagentur eine berufliche Tätigkeit findet.

    Sogenannte Headhunter etablieren sich immer mehr in der Arbeitswelt. Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff “Headhunter” bzw. was ist die Aufgabe eines Headhunters genau? Der Unterschied zu einem “normalen” Arbeits- oder Personalvermittler besteht darin, dass ein Headhunter auf die Suche nach hervorragend qualifizierten Führungskräften oder nach Mitarbeitern für schwer besetzbare Positionen im Unternehmen spezialisiert ist. Daher wird er in der Regel ausschließlich von einem Unternehmen bzw. vom Arbeitgeber beauftragt. Unternehmen nehmen die Dienste eines Headhunters in der Regel in Anspruch, wenn die Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter äußerst schwer ist und wenig Erfolg verspricht, unter anderem da potentielle “Kandidaten” meist nicht selber auf Arbeitssuche sind. Auch Headhuntern steht bei erfolgreicher Arbeitsvermittlung eine Entlohnung zu. Arbeitgeber müssen dabei allerdings für gewöhnlich wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Denn Headhunter werden in der Regel bei der Suche nach Mitarbeitern eingesetzt, die einerseits hochqualifiziert sind und andererseits erheblich seltener vorkommende Positionen besetzen sollen – dadurch sind der Aufwand für die Suche nach geeigneten Personen merklich höher und die Chancen einer erfolgreichen Vermittlung deutlich geringer.

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    Ablauf einer privaten Arbeitsvermittlung

    Eine private Arbeitsvermittlung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Hier kommt es unter anderem darauf an, ob sich ein Headhunter mit der Arbeitsvermittlung befasst oder “nur” ein Personalvermittler. Beauftragt ein Unternehmen einen Personaldienstleister bzw. Personalvermittler etwa mit der Suche nach einem neuen Mitarbeiter für eine bestimmte Position, erfolgt dies meist über eine Stellenausschreibung im Namen des jeweiligen Unternehmens. Der Personalvermittler kümmert sich in diesem Fall um die eingehenden Bewerbungen und schlägt potentielle bzw. geeignete “Kandidaten” dem Unternehmen vor. Stimmt der Arbeitgeber diesen Vorschlägen zu, folgen Bewerbungsgespräche – und im besten Fall der Abschluss eines Arbeitsvertrages, also die erfolgreiche Arbeitsvermittlung.

    Häufig arbeiten Personalvermittler bzw. Arbeitsvermittler für ein Personaldienstleistungsunternehmen und sind bestimmten Arbeitgebern zugeteilt, das heißt, ein Unternehmen hat in der Regel einen bestimmten Personaldienstleister als Ansprechpartner. Dieser wiederum kennt das Unternehmen gut und weiß, worauf er bei der Suche nach einem Mitarbeiter achten muss und was der Arbeitgeber für Vorstellungen hat.

    Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich als potentielle Bewerber in einen sogenannten “Pool” eines Personaldienstleistungsunternehmen aufnehmen zu lassen. Wird das Unternehmen mit einer Arbeitsvermittlung beauftragt, greift es bei der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter zunächst auf seinen “Pool” zurück, um gegebenenfalls auf direktem Wege einen Mitarbeiter für den “Auftraggeber” zu finden.

    Anders sieht die Vorgehensweise bei der Arbeitsvermittlung eines Headhunters aus. Die “Zielgruppe” von Headhuntern (sehr gut qualifiziertes Personal und/oder schwer besetzbare Positionen) arbeitet in der Regel in anderen Unternehmen und die Betroffenen sind meist selber nicht auf der Suche nach einer anderen bzw. neuen Arbeitsstelle. Die Vorgehensweise von Headhuntern besteht grundsätzlich darin, erst einmal herauszufinden, wo oder in welchen Firmen geeignete Mitarbeiter beschäftigt sein könnten (Erstellen einer sogenannten Zielfirmenliste), und dann inkognito potentiell in Frage kommende Mitarbeiter (Zielpersonen) direkt zu kontaktieren (meist per Telefon), ihnen ein attraktives Angebot zu unterbreiten und zu versuchen sie abzuwerben. Sollte das Erfolg haben, erhalten die Headhunter von der auftraggebenden Stelle ein entsprechendes Honorar.

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