Befristetes Arbeitsverhältnis
Im Idealfall schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen unbefristeten (das heißt, zeitlich unbegrenzten) Arbeitsvertrag ab. Der Arbeitnehmer hat ohne zeitliche Begrenzung einen sicheren Arbeitsplatz und damit ein regelmäßiges Einkommen zur Sicherung der Lebensgrundlage. Der Arbeitgeber wiederum profitiert bei einem unbegrenzten bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis von einer dauerhaften, mit der Zeit erfahrenen und qualifizierten Arbeitskraft, die darüber hinaus häufig auch eine persönliche Bindung an den Betrieb entwickelt.
Häufig bestehen Arbeitsverhältnisse allerdings auch nur über einen bestimmten, im Vorfeld festgelegten Zeitraum; das Arbeitsverhältnis ist also befristet. Besonders für Arbeitnehmer in vielen Fälle nicht ideal, wenn sie nach Ende der Beschäftigung sich wieder eine neue Arbeitsstelle suchen müssen und schlimmstenfalls wieder “auf der Straße stehen”.
Ungeachtet dessen klingt dabei alles erst einmal unkompliziert – Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf ein Beschäftigungsverhältnis, der Arbeitnehmer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt zu arbeiten und hört zum ebenso festgelegten Zeitpunkt wieder auf. Doch auch hier gilt wie so oft: was logisch und unkompliziert klingt, beinhaltet nicht selten einige Stolperfallen. Was bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wichtig ist und was beachtet werden muss, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, erläutert der folgende Artikel.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Arten einer Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Befristeter Arbeitsvertrag nur schriftlich gültig
- Was bedeutet “sachlicher Grund”?
- Verlängerung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
- Folgen einer unwirksamen Befristung
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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