Bereitschaftsdienst
Zum Arbeiten in einem Beschäftigungsverhältnis gehört in der Regel, dass man 1. mehr oder minder ständig etwas zu tun hat und im Prinzip dauerhaft tätig ist und 2. sich auch an seinem Arbeitsplatz aufhält (Pausen jeweils ausgenommen). Für manche Tätigkeiten ist es jedoch typisch, dass sie nur im Bedarfsfall (sozusagen wenn Not am Mann ist) ausgeführt werden müssen: dass die Feuerwehr nur löschen muss, wenn’s brennt, ist klar, und auch medizinische Behandlungen außerhalb der “normalen” Dienstzeiten, das heißt, nachts oder am Wochenende usw., werden nur durchgeführt, wenn sie hier und jetzt erforderlich sind.
Für solche unaufschiebbaren, auch außerhalb der Alltagsroutine notwendigen Tätigkeiten “auf Abruf” werden in den entsprechenden Berufen sogenannte Bereitschaftsdienste eingerichtet, bei denen die Mitarbeiter sich für einen zwar unvorhersehbaren, aber dann eben erforderlichen Einsatz bereithalten müssen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!