Berufsunfähigkeit – Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seine bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht ausführen kann.
Die “Diagnose” Berufsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer ein schwerer Schlag. Zum einen ist es nicht mehr möglich, den Beruf auszuüben, den man einmal gelernt hat, der einem Spaß macht und auf den man unter Umständen lange “hingearbeitet” hat. Zum anderen hat eine Berufsunfähigkeit auch finanzielle Konsequenzen und es stellen sich die Fragen: welches Einkommen steht einem nun zur Verfügung? Wie soll man jetzt den Lebensunterhalt bestreiten? Diese Fragen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Betroffene keine neue Arbeitsstelle in einem anderen Beruf findet. Und selbst bei einer neuen beruflichen Tätigkeit mit anderen Aufgabenbereichen und dem Bezug eines geregelten Einkommens besteht die Möglichkeit, dass der Betroffene finanzielle Einschnitte hinnehmen muss und das Gehalt – anders als im bisherigen Beruf – nicht ausreicht.
Um hier mögliche finanzielle Einbußen abzufedern, kann ein Arbeitnehmer sozusagen “in guten Zeiten” eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auf einen entsprechenden Antrag hin das jetzt wegfallende monatliche Einkommen, wenn der Versicherte in dem Beruf, auf den sich die Versicherung bezieht, nicht mehr arbeiten kann – unabhängig von der Möglichkeit, einer anderen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, die der Betroffene eigens abschließen muss. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.
Im Gegensatz zu einer Erwerbsunfähigkeit, bei der unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer sogenannten Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung besteht, ist der Arbeitnehmer bei einer Berufsunfähigkeit nicht “von Haus aus” pflichtversichert. Der Arbeitnehmer muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung also zusätzlich, auf eigenes Bestreben hin abschließen, erhält dafür aber schon Versicherungsleistungen a) wenn die Berufsunfähigkeit 50% oder mehr beträgt (also (noch) keine Erwerbsunfähigkeit besteht) und b) unabhängig davon, ob er in einer anderen Berufsbranche weiterhin arbeiten oder nach der Berufsunfähigkeit (also nach mindestens nach einem halben Jahr) wieder in seinen Beruf zurückkehren kann.
Gesetzliche Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung definiert das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 172 bis 177 VVG).
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