Beschäftigung von Immigranten
Viele Menschen verlassen ihr Heimatland, um in einem anderen Land zu leben. So finden auch viele ausländische Bürger den Weg nach Deutschland. Die Gründe sind vielfältig: zum Beispiel weil der (Ehe)Partner aus dem entsprechenden Land stammt oder weil die Lebensumstände- und bedingungen im Ausland für einen besser sind. Doch bis man sich endlich seinen Wunsch erfüllt hat und im neuen Land wirklich angekommen ist, gibt es einige Hürden zu meistern.
Hier steht insbesondere die Frage nach der Sicherung der Lebensgrundlage im Raum. Dies erfolgt in der Regel durch das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit – doch inwiefern ist das im Ausland bzw. in Deutschland für ausländische Arbeitnehmer oder ausländischen Hoch- oder Berufsschulabsolventen nach erfolgreichem Studienabschluss oder erfolgreicher Ausbildung überhaupt möglich? Aber auch Arbeitgebern, die Bürger eines anderen Landes einstellen wollen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Frage kommt. Welche Regelungen gelten hier und welche Vorschriften sind zu beachten?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Beschäftigung von EU-Angehörigen
- Beschäftigung von Nicht-EU-Angehörigen
- Aufenthaltstitel und Beschäftigungserlaubnis
- Beschäftigung als Fachkräfte
- Sonderregelungen und Ausnahmen
- Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Vorschriften
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten zwei Fachkräfte bei uns in Firma beschäftigen. Die Leute kommen aus Georgien(Georgische Staatsangehörigkeit), haben Polnische ArbeitsVisum und sind beschäftigt in Litauische Firma. Die Firma sagt uns, dass es möglich ist , dass die Fachkräfte zu uns geschickt werden können als in Geschäftsreise und dürfen hier in Deutschland arbeiten. Meine Frage ist -ist es gesetzlich erlaubt? Ich möchte keine Probleme mit Gesetze haben, deswegen möchte ich es genau wissen.
Ich danke Ihnen im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen,
Diana K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese kann ich aber in diesem Rahmen leider nicht beantworten. Diese Frage sprengt aufgrund ihrer Komplexität den Rahmen dieses Forums.
Aufgrund der Corona-Situation ist es beispielsweise derzeit so, dass glaubhaft gemacht werden muss, dass die Einreise unbedingt erforderlich ist.
Grundsätzlich sind bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (nicht-EU-bürgern) rechtlich viele Dinge zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt