Anstellung von Jugendlichen
Eigenes Geld zu verdienen ist ein schönes Gefühl – besonders dann, wenn es “in jungen Jahren” das erste eigene Geld ist, man aber (noch) nicht alleine bzw. selber den Lebensunterhalt bestreiten muss. So verdienen sich viele Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlich etwas dazu, um ihr Taschengeld aufzubessern; beispielsweise durch Aushilfs- oder Ferienjobs. Was so einfach und auch selbstverständlich klingt, ist in der Praxis mitunter kompliziert. Denn Kinder und Jugendliche bzw. Minderjährige genießen einen besonderen Schutz des Gesetzgebers, sodass eine Beschäftigung von Minderjährigen zwar möglich ist, aber bestimmte Vorschriften und Regelungen eingehalten werden müssen. So gelten etwa – im Vergleich zu erwachsenen Arbeitnehmern – besondere Vorgaben zu Art und Dauer der Beschäftigung sowie zur Arbeitszeit.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Beschäftigung von Minderjährigen: allgemeine Grundlagen
- Beschäftigung von Kindern – was ist eine leichte Beschäftigung?
- Generelle Beschäftigungsverbote von Minderjährigen
- Regelungen zum Ferienjob
- Was gilt bei Schülerpraktika?
- Zulässige Arbeitszeiten bei einer Beschäftigung von Minderjährigen
- Haben Minderjährige einen Urlaubsanspruch?
- Sanktionen bei rechtswidriger Beschäftigung von Minderjährigen
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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