Beschäftigung von Menschen mit schwerem Handicap
Wenn man das Wort “Reichtum” hört, denkt man häufig als erstes an (viel) Geld. Doch “Reichtum” hat nicht nur eine materielle Bedeutung und Geld alleine macht bekanntermaßen nicht glücklich. Vielmehr kann sich derjenige reich und glücklich schätzen, dessen vielleicht höchstes Gut unversehrt ist: seine Gesundheit. Allerdings wird diese Art von Reichtum nicht jedem zuteil, denn nicht jeder kann sich an uneingeschränkter Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit erfreuen: in Deutschland etwa lebten Ende 2019 rund 7,9 Millionen Menschen, die körperlich bzw. gesundheitlich beeinträchtigt, also schwer behindert sind. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad/ die Schwere der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Als Nachweis dient ein Schwerbehindertenausweis.
Häufig haben Betroffene in der Gesellschaft einen “schweren Stand”. Damit allerdings gegenüber gesunden Menschen eine Gleichberechtigung gewährleistet ist, gelten Schwerbehinderte als besonders schutzbedürftig. Daher sieht der Gesetzgeber in den unterschiedlichen Lebensbereichen besondere Vorschriften und Regelungen zum Schutz von Schwerbehinderten vor, unter anderem im Arbeitsrecht.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Allgemeine Grundlagen
- Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten
- Stellenausschreibung für Schwerbehinderte
- Bedeutung der Fürsorgepflicht
- Arbeitsrechtliche Sonderregelungen für Schwerbehinderte
- Schwerbehindertenvertretung
- Sanktionen bei Missachtung der Vorschriften
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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