Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Die betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Arten gewährleistet werden. Maßgeblich hierbei sind unter anderem Sozialverantwortung und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und steuerliche oder handelsrechtliche Gesichtspunkte.
- Unterstützungskasse
Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt über eine rechtsfähige und eigenständige Versorgungseinrichtung (GmbH, Stiftung o. ä.), an die der Arbeitgeber Beiträge entrichtet. Die Versicherungsbeiträge werden entweder vom Arbeitgeber selbst bezahlt oder im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung aufgebracht.
- Pensionszusage oder Direktzusage
Die Pensions- oder Direktzusage stellt eine betriebliche Altersvorsorge inform einer arbeitsvertraglich vereinbarten finanziellen Leistung (in der Regel eine monatliche Betriebsrente) dar, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, wenn er in Rente geht. Die Höhe der Betriebsrente bzw. das,was die betrieblichen Altersvorsorge letztendlich umfasst, ist sowohl vom Gehalt des Beschäftigten als auch von der Dauer der Zugehörigkeit im Unternehmen abhängig. Im Todesfall des Arbeitnehmers vor Eintritt des Ruhestandes, also vor dem Beginn der Rentenzahlungen versterben, haben die Angehörigen Anspruch auf Zahlung der Betriebsrente bzw. auf die betriebliche Altersvorsorge. Ist hingegen der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz zahlungsunfähig, kommt der Pensions-Sicherungs-Verein für die Altersvorsorge auf.
- Pensionsfonds
Unter Pensionsfonds versteht man ein vom Arbeitgeber ausgegliedertes Sondervermögen, das die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter gewährleisten soll. Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionsfonds ist – im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge – recht flexibel zu handhaben.
- Pensionskasse
Sogenannte Pensionskassen sind Versicherungen in der Trägerschaft eines oder mehrerer Arbeitgeber. Rechtlich handelt es sich um selbstständige Unternehmen, weswegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für sie zuständig ist. Träger, also Arbeitgeber, finanzieren die Versicherungen bzw. Pensionskassen über Zuschüsse und Vermögenserträge. Der Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge über die Pensionskasse.
- Direktversicherung
Bei der Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Lebensversicherung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Der Beschäftigte ist in diesem Fall Bezugsberechtigter, der Arbeitgeber hingegen Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner. Eine Direktversicherung kann der Arbeitgeber bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz abschließen.
Bei der Wahl des Durchführungswegs der betrieblichen Altersvorsorge ist zu beachten, dass unter Umständen weitere Kosten anfallen. Grundsätzlich entstehen bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge Verwaltungskosten der betrieblichen Rente, die der Arbeitgeber übernimmt. Übernimmt eine externe Versorgungseinrichtung die Verwaltung, beispielsweise bei der betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung oder die Pensionskasse, fallen zusätzlich sogenannte Abschlusskosten an. Diese werden innerhalb der ersten fünf Jahre von den zu leistenden Beiträgen abgezogen. Abhängig davon, wer die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zahlt, trägt die Abschlusskosten entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber.
Anderen Arten der betrieblichen Altersvorsorge, wie Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Pensionszusage, setzen gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bzw. einen Beitritt des Arbeitgebers in den Pensions-Sicherungs-Verein voraus. Zweck dieser Mitgliedschaft ist die Absicherung der betrieblichen Altersversorgung durch den Verein bei Insolvenz und damit verbundener Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
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