Erstattung Ihrer Fahrtkosten
Ein eigenes Auto ist bekanntermaßen ein Luxus und strapaziert den Geldbeutel. Dabei wird es für den Fahrzeugbesitzer umso teurer, je häufiger er fährt. Sprit, Reparaturen und Verschleiß des Kfz etc. – jede Fahrt kostet. Da fällt es mitunter zusätzlich ins Gewicht, wenn der Fahrzeugbesitzer bzw. Arbeitnehmer mit seinem Kfz nicht nur privat zu “Vergnügungsfahrten” unterwegs ist, sondern sein Auto auch beruflich nutzen muss, da der Vorgesetzte eine Dienstfahrt anordnet. Besonders Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind (zum Beispiel im Außendienst), können unzählige Dienstfahrten so teuer zu stehen kommen. Zur finanziellen Entlastung hat der Beschäftigte daher die Möglichkeit, sich anfallende Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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