Der Fall Petra Hinz
In einer solchen Situation befindet sich im Moment die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz. Diese gab an, nach dem Abitur ein Jura Studium absolviert zu haben, inklusive zweier Staatsexamina. Im Endeffekt stellte sich jedoch heraus: Dies war alles frei erfunden. Die Konsequenzen sind in einem solchen Fall extrem. Neben dem politischen Aus muss Hinz viel Druck seitens ihrer Partei ertragen und wird gedrängt, ihr Bundestagsmandat niederzulegen. Obwohl sie über elf Jahre für die SPD tätig war, schützt das nicht vor den Konsequenzen eines erfundenen Lebenslaufs.
Große Lügen und kleine Mogeleien
In diesem Beispiel ging die Lüge natürlich über eine bloße Aufhübschung weit hinaus, dennoch sollten auch kleinste Mogeleien nicht übersehen werden. Fällt dem Arbeitgeber eine Unwahrheit in den Bewerbungsunterlagen auf, so könnte er eine Anfechtung des Arbeitsvertrages anstreben. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitsvertrag nichtig ist und man den Arbeitsplatz verliert.
Natürlich führt aber nicht jede kleinste Unwahrheit zur Nichtigkeit. Der Arbeitgeber muss nämlich beweisen, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz aufgrund der Irreführung erhalten hat. Die Täuschung muss also eine wesentliche Rolle bei der Einstellung gespielt haben. Weiterhin kann man nicht von einer arglistigen Täuschung sprechen, wenn die Angaben im Kern wahr sind.
Beispiel: Der Bewerber der angibt, 3 Jahre als Assistent des Chefs angestellt gewesen zu sein, hat schlechte Karten, wenn er nur 2 Jahre Praktikant im Unternehmen war. War er jedoch tatsächlich Assistent, aber nur einer von mehreren, so hat die Angabe im Kern noch einen Wahrheitsgehalt.
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