Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Welcher Arbeitnehmer kennt sie nicht – die Freude und Erleichterung, wenn man nach mehr oder weniger langer Arbeitssuche endlich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag in den Händen hält und eine berufliche Tätigkeit antritt. Doch neben der erwähnten Freude und Erleichterung tauchen gerade bei Berufseinsteigern auch einige Fragen auf; denn mit Eintritt in das Arbeitsleben beginnt auch eine gewisse Selbständigkeit, die es mit sich bringt, sich mit Fragen bzw. Angelegenheiten auseinanderzusetzen, mit denen man sich vorher in der Regel in dem Umfang nicht beschäftigen musste.
Von Bedeutung sind hier unter anderem insbesondere versicherungstechnische Fragen bzw. Angelegenheiten. So kann beispielsweise ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei dem man sich verletzt, schneller passieren als einem lieb ist und auch ein Unfall im Betrieb bei Ausführung der beruflichen Tätigkeit ist leider nie ganz auszuschließen. Hier spielt die sogenannte Unfallversicherung eine entscheidende Rolle.
Von der gesetzlichen Unfallversicherung hat wohl jeder Arbeitnehmer bzw. auch Berufseinsteiger und Arbeitssuchende schon einmal gehört. Doch auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung vielen ein Begriff ist, bleibt besonders Berufsanfängern nicht selten einiges unklar. Ist der Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung beispielsweise verpflichtend? Muss jeder Arbeitnehmer unfallversichert sein? Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge? Und wer zahlt diese? Und welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz überhaupt?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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