Anerkennung durch Gratifikationen
Den meisten Arbeitnehmern macht ihre berufliche Tätigkeit Spaß und sie gehen gerne zur Arbeit – so sollte es auch sein. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die Arbeit umso leichter von der Hand geht, wenn die Leistung anerkannt und honoriert wird und dem Arbeitgeber ein Lob über die Lippen kommt. Hierbei kann der Arbeitgeber auf unterschiedliche Weise die Arbeit seiner Mitarbeiter honorieren. Möglich ist beispielsweise die Gewährung von Sachbezügen wie ein Firmenwagen oder ein Diensthandy.
Eine weitere Anerkennung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter stellen Sonderzahlungen zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt dar (sogenannte Gratifikationen). Die wohl bekannteste Gratifikation ist das Weihnachtsgeld. Daneben gibt es noch weitere Formen der Sondervergütung, die der Arbeitgeber beispielsweise auch als Belohnung für Betriebstreue zahlen kann. Doch hat man als Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Gratifikationen? Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten? Kann ein Arbeitgeber gar eine bereits gezahlte Gratifikation zurück verlangen?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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