Ist ein Handyverbot während der Arbeit rechtlich möglich?
Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Funktionen und technischen Möglichkeiten kann die Versuchung groß sein, während der Arbeit zum Smartphone zu greifen, um beispielsweise WhatsApp Nachrichten zu schreiben oder privat im Internet zu surfen – umso unangenehmer kann es dann aber sein, wenn der Arbeitgeber plötzlich den Raum betritt und seinen Mitarbeiter bei der Nutzung des Handy erwischt. Für manchen Arbeitgeber liegt es in dieser Situation nahe, die Handynutzung am Arbeitsplatz zu verbieten, ist der Arbeitnehmer auf diese Weise doch von seiner beruflichen Tätigkeit abgelenkt. Doch ist ein Handyverbot im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz überhaupt möglich?
Ein Handyverbot während der Arbeit ist grundsätzlich möglich.
Hier verhält es sich ähnlich wie mit dem Rauchen am Arbeitsplatz: ein grundsätzliches Verbot, das Mobiltelefon am Arbeitsplatz zu nutzen, sieht der Gesetzgeber zwar nicht vor; ein gesetzliches Handyverbot am Arbeitsplatz existiert also nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, in seinem Ermessen die Nutzung des Handys im Betrieb zu untersagen; er kann – durch Ausübung seines Weisungsrechts – ein Handyverbot am Arbeitsplatz anordnen und bestimmte Regelungen zur Nutzung des Handys festlegen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 106 der Gewerbeordnung, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers definiert. Demnach kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung entsprechender Regelungen des Arbeitsvertrages oder der Betriebsvereinbarung sowie der gesetzlichen Vorschriften “Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen […] Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.”
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ein generelles Handyverbot während der Arbeit für das Unternehmen zu verhängen oder spezifische Regelungen zu treffen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Handyverbot nur für einzelne Abteilungen bzw. Bereiche gilt (das heißt für bestimmte Orte oder für bestimmte Arten der Arbeitstätigkeit) oder die Nutzung nur während bestimmter Zeiten gestattet ist.
Zu beachten ist allerdings, dass der Betriebsrat – sofern vorhanden – hinsichtlich eines Handyverbotes ein Mitspracherecht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Möchte der Arbeitgeber die Nutzung des Mobiltelefons während der Arbeit verbieten, muss er den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen.
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