Handyverbot während der Arbeit

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    Handyverbot während der Arbeit

    Telefonieren, Sprachnachrichten verschicken, E-Mails schreiben, im Internet surfen, ja sogar Bankgeschäfte tätigen, Online-Einkäufe erledigen oder von unterwegs aus zu Hause schon einmal die Heizung anstellen – die Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten eines Handys bzw. Mobiltelefons sind in der heutigen Zeit – nicht zuletzt durch technische Möglichkeiten und Raffinessen wie etwa die Vernetzung mit verschiedenen elektronischen Geräten – nahezu grenzenlos.

    Verständlich, dass es da mitunter schwer fällt, das Handy bzw. Smartphone aus der Hand zu legen – das gilt nicht nur für das eigene Zuhause, wo es nicht der Rede wert ist, wie lange und wie oft man vor dem Smartphone “hängt”. Vielmehr wirkt die Versuchung, das Handy zu nutzen, auch auf der Arbeit. Doch ist es überhaupt erlaubt, während der Arbeit bzw. Arbeitszeit, das Smartphone bzw. Mobiltelefon privat zu nutzen? Oder kann der Arbeitgeber ein Handyverbot am Arbeitsplatz verhängen? Welche Konsequenzen drohen in diesem Fall bei einem Verstoß?

    Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.

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    Ist ein Handyverbot während der Arbeit rechtlich möglich?

    Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Funktionen und technischen Möglichkeiten kann die Versuchung groß sein, während der Arbeit zum Smartphone zu greifen, um beispielsweise WhatsApp Nachrichten zu schreiben oder privat im Internet zu surfen – umso unangenehmer kann es dann aber sein, wenn der Arbeitgeber plötzlich den Raum betritt und seinen Mitarbeiter bei der Nutzung des Handy erwischt. Für manchen Arbeitgeber liegt es in dieser Situation nahe, die Handynutzung am Arbeitsplatz zu verbieten, ist der Arbeitnehmer auf diese Weise doch von seiner beruflichen Tätigkeit abgelenkt. Doch ist ein Handyverbot im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz überhaupt möglich?

    Frau mit Smartphone in der Hand vor Laptop

    Ein Handyverbot während der Arbeit ist grundsätzlich möglich.

    Hier verhält es sich ähnlich wie mit dem Rauchen am Arbeitsplatz: ein grundsätzliches Verbot, das Mobiltelefon am Arbeitsplatz zu nutzen, sieht der Gesetzgeber zwar nicht vor; ein gesetzliches Handyverbot am Arbeitsplatz existiert also nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, in seinem Ermessen die Nutzung des Handys im Betrieb zu untersagen; er kann – durch Ausübung seines Weisungsrechts – ein Handyverbot am Arbeitsplatz anordnen und bestimmte Regelungen zur Nutzung des Handys festlegen.

    Die rechtliche Grundlage bildet § 106 der Gewerbeordnung, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers definiert. Demnach kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung entsprechender Regelungen des Arbeitsvertrages oder der Betriebsvereinbarung sowie der gesetzlichen Vorschriften “Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen […] Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.”

    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ein generelles Handyverbot während der Arbeit für das Unternehmen zu verhängen oder spezifische Regelungen zu treffen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Handyverbot nur für einzelne Abteilungen bzw. Bereiche gilt (das heißt für bestimmte Orte oder für bestimmte Arten der Arbeitstätigkeit) oder die Nutzung nur während bestimmter Zeiten gestattet ist.

    Zu beachten ist allerdings, dass der Betriebsrat – sofern vorhanden – hinsichtlich eines Handyverbotes ein Mitspracherecht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Möchte der Arbeitgeber die Nutzung des Mobiltelefons während der Arbeit verbieten, muss er den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen.

    Wann ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz nicht zulässig?

    Die entsprechenden Vorschriften können dann auch in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

    Allerdings gibt es Einschränkungen: so darf sich ein Nutzungsverbot des Mobiltelefons während der Arbeit nur über die tatsächliche Arbeitszeit erstrecken. In den bzw. für die Mittagspausen der Mitarbeiter (also bei Unterbrechung der Arbeit), ist ein Handyverbot unzulässig. Der Beschäftigte hat nämlich grundsätzlich das Recht, die ihm zustehenden, gesetzlich vorgeschriebenen Pausen, so zu verbringen, wie er möchte; dies umfasst auch die Nutzung des Mobiltelefons, ganz gleich, ob der Beschäftigte WhatsApp Nachrichten schreibt, E-Mails beantwortet, im Internet surft o. a..

    Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer in privaten Notfällen erreichbar ist; dazu muss – je nach Art des Unternehmens und den betrieblichen Vorschriften – die Nutzung des Handys in entsprechenden Ausnahmesituationen erlaubt sein. In den Fällen, in denen die Nutzung des Mobiltelefons in den Räumlichkeiten des Unternehmens komplett untersagt ist und das Handy beispielsweise im Spind o.ä. weggeschlossen werden muss, muss die Erreichbarkeit des Mitarbeiters etwa über das Firmentelefon garantiert sein.

    Handyverbot am Arbeitsplatz – warum Regelungen sinnvoll sind…

    Ein Leben ohne Handy bzw. Smartphone ist mittlerweile für die meisten Arbeitnehmer nur noch schwer vorstellbar – so ganz “ohne” ist einfach schwierig und das Smartphone einfach mal Smartphone sein lassen fällt häufig selbst bei der Arbeit schwer. Trotzdem gibt es einige gute Gründe, warum ein Handyverbot am Arbeitsplatz bzw. generelle Regeln zur Nutzung des Mobiltelefons im Betrieb sinnvoll sind oder sein können.

    Der nächstliegende Grund, das Handy am Arbeitsplatz zu verbieten, ist die bereits erwähnte Ablenkung von der Arbeitstätigkeit und damit einhergehend ein Verlust an effektiver Arbeitszeit. Daneben spielen sowohl Gründe von Seiten des Arbeitnehmers (zum Beispiel Gesundheitsgefährdung durch mögliche Verursachung eines Unfalls) als auch Gründe von Seiten des Arbeitgebers (zum Beispiel Beeinträchtigung der Betriebsabläufe) eine wichtige Rolle, die ein Handyverbot am Arbeitsplatz begründen.

    Weitere wichtige Aspekte sind eventuelle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima (“Woher nimmt der eigentlich die Zeit zum Telefonieren?”), die Möglichkeit der Industriespionage, das Verbreiten respektloser, diskriminierender oder verletzender Inhalte aus sozialen Netzwerken und viele andere mehr.

    Konsequenzen bei Nutzung des Handys trotz Verbot

    Auch wenn es manchmal “unter den Nägeln brennt”: Beschäftigte sollten während der Arbeit das Handy Handy sein lassen. Ist es nämlich verboten, das Mobiltelefon in den Räumlichkeiten des Betriebes zu nutzen, kann ein Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Benutzt der Arbeitnehmer entgegen der betrieblichen Vorschriften das Handy während der Arbeitszeit, droht eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Ein wiederholtes Fehlverhalten, also wiederholte Verstöße gegen ein Handyverbot am Arbeitsplatz, kann im Extremfall sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

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