Ist Anordnung von Jahresurlaub wegen der Corona-Krise durch den Arbeitgeber erlaubt?
Die aktuelle Lage rund um das Corona-Virus SARS-CoV-2 ist weiter sehr angespannt. Auch wenn es nunmehr bereits erste, vorsichtige Lockerungen des öffentlichen Lebens gibt, steigen die Fallzahlen weiter an und ein Ende der Pandemie und die Rückkehr zur Normalität sind noch lange nicht in Sicht.
Gerade die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Krise sind bereits jetzt enorm. Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, da der Arbeitswegfall anders nicht mehr zu kompensieren ist. Aber wie sieht es mit Zwangsurlaub aus? Kann mein Chef von mir verlangen, dass ich meinen Jahresurlaub jetzt opfere, weil in der Firma nichts zu tun ist?
Wir wollen nun nachfolgend einmal erörtern, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken kann.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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