Kann ich eingereichten Urlaub aufgrund der Corona-Krise zurücknehmen?
Zwar entspannt sich die aktuelle Lage ein wenig, doch das Corona-Virus ist nach wie vor allgegenwärtig und die Gefahr noch lange nicht gebannt. Die Bundesregierung hat zwar mittlerweile damit begonnen, verschiedene Lockerungen des Shutdowns zu verkünden, dies gilt jedoch nicht für Reisen oder den schon lange geplanten Sommerurlaub. Viele Bürger sind verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Der Osterurlaub ist bereits ins Wasser gefallen. Doch was ist mit dem Urlaub im Sommer? Muss auch dieser storniert werden? Darauf gibt es im Moment keine klare Antwort. Es heißt abwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Viele Arbeitnehmer fragen sich deshalb, ob sie ihren bereits eingereichten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie wieder zurücknehmen können, damit sie sich den Urlaub für einen späteren Zeitpunkt “aufheben” können.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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