Krankengeld
Auch wenn man getrost darauf verzichten kann, wird jeder irgendwann im Leben von Krankheit und einer damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit eingeholt. Zweifelsohne ärgerlich, aber mit den richtigen Medikamenten oder erprobten Hausmitteln ist eine Erkrankung häufig nach nicht allzu langer Zeit auskuriert. Und wenn man ordnungsgemäß dem Arbeitgeber seine Erkrankung meldet und eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einreicht, stellt eine Erkrankung finanziell in der Regel kein größeres Problem dar.
Ist eine Erkrankung allerdings sehr langwierig, macht man sich als Arbeitnehmer doch so seine Gedanken: lang andauernder Arbeitsausfall und nicht erbrachte Arbeitsleistung – was denkt bloß der Arbeitgeber oder die Kollegen? Und wie verhält es sich mit der Lohnzahlung? Schließlich erbringt man nicht die Leistung, die man erbringen soll bzw. muss. Der Gesetzgeber sieht hier verschiedene Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers vor. So hat dieser im Krankheitsfall etwa das Recht auf Lohnfortzahlung und – bei längerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit – Anspruch auf sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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