Facebook-Post löst Rechtsstreit aus
In Zeiten, in denen quasi jedermann einen Facebook oder Instagram Account hat, muss man umso vorsichtiger sein, was man auf Social Media Plattformen teilt.
Sharen, Liken, Posten – Ausdrücke, die Social Media Nutzern nicht fremd sein sollten. Der Einfluss von Facebook und Co. Ist heutzutage allgegenwärtig und auch Arbeitgeber sind sich dessen bewusst. Viele Konzerne und Firmen betreuen daher neben der Internetseite auch Kanäle auf den gängigen Social Media Plattformen, zumindest auf Facebook. Im Zuge von Smartphones und Tablets erscheint dies auch nur zeitgemäß. Dementsprechend muss der Arbeitnehmer, der sich auf Facebook & Co. bewegt, umso mehr darauf achten, öffentliche Äußerungen mit Bedacht zu wählen, schließlich könnte der Vorgesetzte ein Instagram Follower sein oder ein Facebook-Freund, den man allzu schnell vergisst, wenn man kontroverse Bilder und Beiträge über Social Media teilt. So entschied das Arbeitsgericht Mannheim in einem Urteil über eine außerordentliche Kündigung im Zuge eines kontroversen Facebookposts eines Arbeitnehmers.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Habe heute 2 Abmahnungen bekommen ,einmal weil ich krank arbeiten gekommen bin und zweitens weil ich auf einen Post in fb geantwortet habe und mich da ironisch an Kunden bedankt habe das ich corona durch deren verhalten bekommen habe .ist das rechtens oder sollte ich dagegen angehen
Bin seit 8 Jahre in diesem Unternehmen und habe mir nie was zu schulden kommen lassen
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich muss dies zunächst im Einzelfall geprüft werden, daher kann es in diesem Rahmen nicht näher beurteilt werden.
Es besteht jedoch keine Frist, innerhalb derer man gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen muss. Man kann diese also erst einmal hinnehmen und erst dagegen vorgehen, wenn beispielsweise eine Kündigung, eine verweigerte Gehaltserhöhung oder eine negative Aussage im Arbeitszeugnis auf die Abmahnung gestützt wird.
Konkret könnte es möglich sein, gegen die Abmahnung wegen des Arbeitens trotz Krankheit vorzugehen, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat, also die Arbeit genauso gut verrichtet werden konnte wie sonst auch. Es kommt aber auch auf die Ansteckungsgefahr an, die konkret vorgelegen hat.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt
Darf mein Arbeitgeber mir eine Abmahnung erteilen weil ich bei facebook geschrieben habe „dann werde ich meine arbeit dem Gehalt anpassen unglaublich diese Firma „
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt dabei auch darauf an, unter welchen Privatsphäre-Einstellungen dies gepostet wurde. Ein derartiger, öffentlich geposteter Kommentar kann durchaus eine Abmahnung rechtfertigen. Wurde es nur im Freundeskreis gepostet und ist “zufällig” an den Arbeitgeber gelangt, könnte die Abmahnung unwirksam sein. Es wäre aber erst näher zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Hallo, ich bin 62 Jahre, seit 7 Jahren im Unternemen und würde fristlos und betriebsbedingt gekündigt, weil ich auf einen Link einer Kollegin reagiert habe.
Ist das erlaubt?
LG
Sehr geehrte Fragestellerin,
es kommt hier immer auf den Einzelfall an, vor allem darauf, ob und in welchem Ausmaß die Äußerung geschäftsschädigend war. Im Falle einer bloßen Reaktion auf einen Post kann man meistens davon ausgehen, dass eine Abmahnung erlaubt ist, eine fristlose Kündigung hingegen nicht.
Laut Ihrer Angaben wurde hilfsweise betriebsbedingt gekündigt. Auch diese Kündigung sollte grundsätzlich anwaltlich geprüft werden. Nutzen Sie also gerne unser Kontaktformular und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt
Hallo :-)
kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich auf Instagram was posten, während ich Krankgeschrieben bin? (Ja mir ist bewusst, dass dies kein gutes Bild allgemein macht, habe es mich dennoch gefragt wie die rechtliche Seite aussieht).
Freue mich auf eure Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
das Posten an sich kann in aller Regel kein Kündigungsgrund sein. Während man krankgeschrieben ist hat man die Pflicht, seine Genesung nicht zu gefährden. Ein Posting im Internet dürfte die Genesung nur in absoluten Ausnahmefällen gefährden.
Wenn jedoch der Inhalt des Postings ausschlaggebend für die Kündigung wäre, müsste man dies genauer prüfen. Ein gepostetes Foto von einem Ausflug, das einem Datum zugeordnet werden kann, an dem man eigentlich im Bett bleiben sollte, kann als Beweis dienen, dass man nicht tatsächlich erkrankt war oder seine Heilung gefährdet hat.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt