Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein regelmäßiges Einkommen und ein wirtschaftlich gut aufgestellter und verlässlicher Arbeitgeber – kurzum: ein sicherer Job bzw. Arbeitsplatz mit einem Gehalt, von dem man seinen Lebensunterhalt ohne Sorgen bestreiten kann – so sollte es ein. Doch ein solches Idealbild wandelt sich nicht selten in einen “worst case”: etwa dann, wenn das Unternehmen wirtschaftliche Probleme bekommt und schlimmstenfalls in seiner Existenz bedroht ist. Häufig denkt man dabei an eine betriebsbedingte Kündigung als Folge wirtschaftlicher Nöte, wenn das Unternehmen Kosten einsparen muss. Doch nicht immer müssen betriebliche existenzielle Schwierigkeiten eine Kündigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer zur Folge haben.
So besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit einzuführen und Arbeitnehmer trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Sinn und Zweck der (vorübergehenden) Kurzarbeit ist es, finanziell schwierige Phasen des Unternehmens zu bestehen, ohne die Mitarbeiter entlassen zu müssen. Doch was bedeutet Kurzarbeit eigentlich genau? Welche Auswirkungen hat sie auf die monatliche Vergütung? Und kann Kurzarbeit durch den Arbeitgeber “einfach so” beliebig angeordnet bzw. eingeführt werden?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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