Leidensgerechter Arbeitsplatz
Es ist eine Horrorvorstellung: eben noch “fit wie ein Turnschuh” (sportlich) aktiv am Leben teilgenommen und vom einen auf den anderen Tag ist man “außer Gefecht gesetzt”, im schlimmsten Fall “auf Lebenszeit”. Im ersten Moment denkt man dabei häufig an einen Unfall, infolgedessen der Betroffene durch Langzeitschäden körperlich beeinträchtigt ist. Doch auch (schwere) Erkrankungen können zu einer lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigung führen.
Naturgemäß haben derartige körperliche Beeinträchtigungen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche und Betroffene können den Alltag nicht mehr wie bisher gewohnt bestreiten; dazu zählt auch das Ausüben der beruflichen Tätigkeit. Unter Umständen ist es nämlich nicht mehr möglich, die gewohnte, arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, da der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitstätigkeit mit ihren einhergehenden Arbeitsaufgaben nicht mehr den nun eingeschränkten Fähigkeiten des Beschäftigten entsprechen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dem betroffenen Arbeitnehmer einen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz mit neuen, veränderten Arbeitsaufgaben zur Verfügung zu stellen und ihn seinen Fähigkeiten entsprechend im Unternehmen weiter zu beschäftigen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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