Lohnwucher – Rechtswidrige Ausbeutung
Es ist ein typisches Klischee, das man als seichte Unterhaltung aus dem Fernsehen zu Genüge kennt: eine junge, unscheinbare Frau beginnt in einem renommierten Unternehmen zu arbeiten, fängt ganz unten auf der Karriereleiter an und wird als “Mädchen für alles” mit den niedrigsten Arbeitsaufgaben betraut und regelrecht ausgebeutet. Die Bezahlung ist schlecht, die Arbeitstage sind lang und die Kollegen überheblich. Doch die Protagonistin setzt sich gegen alle Widerstände durch, steigt wie Phönix aus der Asche, macht Karriere – und “angelt” sich am Ende sogar noch den Juniorchef.
Ein derartiges Szenario gibt es allerdings nicht nur in der fiktiven Welt, sondern auch – meist jedoch mit großen Abstrichen – im realen Leben. Denn statt Happy End in Form der großen Karriere und der Hochzeit mit dem wohlhabenden Juniorchef, ist es der berüchtigte Kampf gegen Windmühlen, bei dem Arbeitnehmer häufig auf “verlorenem” Posten stehen: viel Arbeit, lange Arbeitstage und im Gegenzug als “Dank” eine eklatant schlechte Vergütung, die in keiner Weise im Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht und bei der man schlimmstenfalls nicht weiß, wie man über die Runden kommen soll. Mitunter entsteht das Gefühl, vom Arbeitgeber ausgebeutet zu werden. In diesem Zusammenhang ist der Begriff “Lohnwucher” von Bedeutung. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt: Lohnwucher ist nämlich sowohl strafrechtlich als auch arbeitsrechtlich relevant.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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