Gesetzlicher Minimallohn
Es gibt viele gute Gründe zu arbeiten: idealerweise macht die Arbeit Spaß (in der Regel jedenfalls), der Chef ist sympathisch (wenigstens größtenteils), mit den Kollegen versteht man sich gut (zumindest mit den meisten) – und das Ganze wird dann auch noch anständig honoriert. Das Geldverdienen ist also keineswegs für alle Arbeitnehmer der einzige oder auch nur der wichtigste Grund, arbeiten zu gehen.
Diese Idealvorstellung ist jedoch für einige ein zwar schönes, aber unerreichtes Ziel oder doch zumindest eher die Ausnahme. Demgegenüber tritt nämlich die Frage, wie man mit seinem Lohn bzw. Gehalt über die Runden kommt, häufiger in den Vordergrund, als einem lieb sein kann. Und so ergibt sich das Problem bzw. die Aufgabe, Arbeitnehmer vor finanziellen “Tiefen”, die ein halbwegs akzeptables (Über-)Leben schwierig, wenn nicht gar unmöglich machen, zu schützen bzw. ihnen in solchen Situationen unter die Arme zu greifen.
Um ökonomischen Notlagen entgegenzuwirken und die Lebensgrundlage eines jeden Arbeitnehmers zu gewährleisten, existiert seit 2015 der sogenannte gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigte jeder Branche müssen mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag für ihre Arbeitsleistung entlohnt werden; dieser Betrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!