Was bedeutet Mobbing?
Unter “Mobbing” versteht man im Allgemeinen das dauerhafte, bewusste bzw. gezielte Ausgrenzen, Herabsetzen und Schikanieren einer Person durch (einen) Mitmenschen. Mobbing findet sich in vielen unterschiedlichen (Lebens-)Bereichen, beispielsweise in der Schule oder im Arbeitsleben, und ist aufgrund seiner vielen verschiedenen Erscheinungsformen als Phänomen vielfältig und komplex. Allerdings ist “Mobbing” in dem Sinne kein eigener Rechtsbegriff, es existiert bisher auch kein Gesetz gegen Mobbing bzw. “Mobbing-Gesetz”. Was allerdings gegen geltendes Recht verstößt und dementsprechend auch verfolgt werden kann, ist ein sogenanntes “rechtswidriges Gesamtverhalten”, das aber über längere Zeit (nicht nur wenige Wochen) vorliegen muss. Ein ruppiges Betriebsklima oder allein eine scharfe Kritik, auch wenn sie überzogen ist, sind hierfür nicht ausreichend. Der Betroffene muss eindeutige Schikanen ihm gegenüber sowie einen klaren Zusammenhang zwischen dem herabsetzenden Umgang mit ihm und daraus folgenden körperlichen und/oder seelischen Beschwerden nachweisen.
Mobbing – Regelungen im Arbeitsrecht
Wie bereits erwähnt ist Mobbing sehr komplex und es spielen viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle, damit es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Im Arbeitsrecht äußert sich Mobbing besonders durch Diskriminierung und Demütigung eines Beschäftigten über einen längeren Zeitraum hinweg durch Kollegen oder den Chef. Die beim Mobbing angewandten Methoden reichen von falschen und herabsetzenden Behauptungen über soziale Ausgrenzungen bis zur Übertragung unsinniger Aufgaben, abschätzigen Bemerkungen über die Arbeitsleistung, rassistischen oder sexuellen Anspielungen und gezielten Verunsicherungen der betreffenden Mitarbeiter.
Das Verhalten der “Täter” stellt in der Regel eine Demütigung der gemobbten Person dar und ist darauf ausgerichtet, das Opfer bewusst zu kränken und zu verletzen. Das Verhalten der mobbenden Personen bzw. Kollegen hat dabei keine sachlichen, nachvollziehbaren Gründe, sondern entspringt offensichtlich rein subjektiven Motiven mit dem Ziel, einen Mitarbeiter “fertig zu machen”. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Hierarchie im Unternehmen; in den meisten Fällen steht das Mobbingopfer (die gemobbte Person) in der Hierarchie unter den Personen, die mobben (Mobber); es ist also unterlegen. Die Unterlegenheit kann sich dabei auch auf die Anzahl der beteiligten Personen beziehen. Häufig steht das Mobbingopfer alleine mehreren Kollegen gegenüber, die gemeinsam schikanieren. Grundlegende Voraussetzung für Mobbing ist zudem, dass sich der gemobbte Mitarbeiter dem Mobbing nicht entziehen kann (fehlende Ausweichmöglichkeiten).
Wenn der Chef mobbt…
Mobbing ist ein Alptraum – der umso größer wird, wenn ausgerechnet der Chef derjenige ist, der einen Mitarbeiter mobbt, diskriminiert und demütigt; beispielsweise um seine Macht zu demonstrieren. Ein Vorgesetzter hat dabei ganz andere Möglichkeiten, Angestellte im Speziellen zu mobben und diese unter Druck zu setzen. Eine Form von Mobbing durch den Chef ist etwa die Zuweisung von Arbeitstätigkeiten, die laut Arbeitsvertrag nicht vorgesehen bzw. in ihrem Anspruch deutlich zu hoch oder deutlich zu niedrig sind. Auch auffallend häufige und in Serie erfolgende Abmahnungen, die ganz offensichtlich unbegründet sind, stellen Mobbing dar.
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