Nebentätigkeit
Eine nebenberufliche Tätigkeit ist für viele Arbeitnehmer als zusätzliche Einnahmequelle interessant oder – beispielsweise im künstlerischen Bereich – als Ausgleich zum Hauptberuf. Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, eine oder mehrere Nebentätigkeiten aufzunehmen. Dies ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes, in dem die Berufsfreiheit geregelt ist, abgesichert.
Dennoch müssen Arbeitnehmer einige Regeln beachten und sollten sich daher von vorneherein mit ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf ihre Nebentätigkeit auseinander zu setzen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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