Rauchen am Arbeitsplatz – von Raucherpausen, Nichtraucherschutz und Rauchverboten…
Es ist ein leidiges Thema, das nicht selten für Zündstoff sorgt: das Rauchen. Während das Qualmen einer Zigarette für die einen ein dringendes Bedürfnis ist, um entweder den Kopf “freizupusten” oder einfach eine “Sucht” zu befriedigen, fühlen sich die anderen durch den Zigarettenrauch und die austretenden gesundheitsschädlichen Tabakstoffe gestört, mitunter belästigt. Kann man sich ausreichend aus dem Weg gehen, beispielsweise im freien Gelände, ist in der Regel alles halb so schlimm. In geschlossenen Räumen hingegen sind Zigarettenrauch und -geruch für Nichtraucher häufig ein “Graus”.
Aufgrund der Gesundheitsgefahren durch Zigaretten bzw. Tabak sieht der Gesetzgeber daher Vorschriften zum sogenannten Nichtraucherschutz vor. Die gängigen Regelungen, dass auf dieser Grundlage beispielsweise in Restaurants ein Rauchverbot gilt, sind wohl bekannt. Doch wie verhält es sich mit Rauchen, Rauchverboten und Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz? Welche Vorschriften gelten hier? Was müssen rauchende Mitarbeiter, aber auch Arbeitgeber beachten?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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