Modelle eines Sabbatjahres
Es existieren unterschiedliche Modelle eines Sabbatjahres, wobei hier sowohl Belange auf Seiten Arbeitnehmers (individuelle Situation, Art der beruflichen Tätigkeit usw.) als auch auf Seiten des Arbeitgebers (Art des Unternehmens und der Betriebsabläufe, ökonomische Situation etc.) eine Rolle spielen. Um für das Unternehmen keine finanziellen Verluste entstehen zu lassen, verzichten die Mitarbeiter entweder auf einen Teil ihres Gehaltes oder leisten davor oder danach zusätzliche Arbeit, die entsprechend vergütet bzw. auf die während des Sabbatjahres nicht geleistete Arbeit angerechnet wird. Diese sogenannte Ansparphase kann dabei mehrere Jahre betragen.
Zu den Sabbatjahr-Modellen gehören unter anderem:
Teilweiser Lohnverzicht vor Beginn des Sabbaticals:
der Arbeitnehmer erhält über einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil seiner Vergütung, zum Beispiel während einer Dauer von sechs Jahren nur 6/7 des Arbeitsentgelts; dafür kann er danach ein Sabbatjahr in Anspruch nehmen, in welchem er weiterhin 6/7 seiner Vergütung (ca. 85 %) erhält; im Endeffekt wurde so die 100%-Vergütung für sechs Jahre auf sieben Jahre (sechs Jahre arbeiten, im siebten Jahr “ruhen”) verteilt.
Teilzeitmodell:
Bei diesem Modell hat der Arbeitnehmer offiziell eine vertraglich festgelegte Teilzeitbeschäftigung bzw. -stelle, übt seine Tätigkeit jedoch in Vollzeit aus. Die auf diese Weise entstehenden Überstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto registriert und dem Beschäftigten, wenn dieser sich im Sabbatjahr befindet, vergütet. Hierbei sind allerdings die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit zu beachten. So ist Teilzeitarbeit bzw. das Teilzeitmodell nur möglich, wenn unter anderem mindestens 16 Personen im Betrieb beschäftigt sind. Zudem muss die Übernahme von Überstunden ausdrücklich vertraglich geregelt sein.
Arbeitszeitguthaben:
Auch bei diesem Modell spart der Arbeitnehmer Überstunden an, die ihm während des Sabbatjahres ausgezahlt werden. Hierbei können nicht nur vergangene, sondern auch zukünftige Überstunden eingerechnet werden. Die geleisteten Überstunden müssen jedoch exakt erfasst und dokumentiert werden. Im Gegensatz zum Teilzeitmodell bezieht der Arbeitnehmer hierbei das volle Gehalt, da keine Reduzierung der Arbeitszeit erfolgt, sondern der Beschäftigte “normal” in Vollzeit (plus Überstunden) arbeitet.
Zeitwertguthaben:
Das oben dargestellte Modell wird hierbei erweitert: außer den bereits genannten Überstunden können auch zusätzliche Vergütungsleistungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Prämien oder Bonuszahlungen auf einem Arbeitszeitkonto “angespart” werden. Hierdurch wird die notwendige Ansparphase unter Umständen erheblich kürzer; es müssen allerdings die notwendigen Regelungen im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Bei jedem Modell muss grundsätzlich stets eine individuelle Vereinbarung über die genauen Bedingungen (Dauer des Sabbatjahres und der Ansparphase, Höhe der Vergütung etc.) getroffen werden. Einheitliche Regelungen bzw. Bedingungen für alle Beschäftigten existieren nicht.
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