Rechtliche Fragen zur Hauptsaison in Ihrer Branche
Alle Jahre wieder: Getreu dem Motto des bekannten gleichnamigen Weihnachtslieds herrscht in den Städten jedes Jahr direkt vor dem Weihnachtsfest ein immer wiederkehrendes Szenario: Kurzentschlossene, die sich auf den (aller)letzten Drücker am 23. oder gar am 24. Dezember ins Getümmel stürzen und Weihnachtsgeschenke besorgen. Das Treiben ist munter und die eigentlich besinnliche Zeit wird hektisch. Die Geschäfte sind voll, die Schlangen an der Kasse lang und die Mitarbeiter haben alle Hände voll zu tun. Um einen derartigen Ansturm an Kunden und den erhöhten Arbeitsaufwand bestmöglich zu bewältigen, finden sich in der Weihnachtszeit im Einzelhandel viele Aushilfskräfte wieder, die für einen sogenannten Saisonjob angestellt sind. Sie unterstützen dabei für einen bestimmten, vereinbarten Zeitraum die festangestellten Mitarbeiter. Ein Saisonjob ist dabei nicht nur im Einzelhandel und nicht nur zur Weihnachtszeit üblich. Auch in anderen Berufsbranchen greifen Arbeitgeber bei hohem Arbeitsaufkommen vorübergehend auf Saisonarbeit zurück, beispielsweise zur Spargelernte oder für andere landwirtschaftliche Tätigkeiten. Hier erläutern wir, welche rechtlichen Fragen bei der Saisonarbeit zu beachten sind.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Saisonarbeit als kurzfristige Beschäftigung
- Bezahlung mit Mindestlohn
- Sozialversicherungspflicht bei Saisonarbeit?
- Kündigung des Saisonjobs
- Krank während Saisonarbeit?
- Regelungen zum Urlaubsanspruch
- Saisonarbeit: müssen Steuern gezahlt werden?
- Vor- und Nachteile der Saisonarbeit
- Kostenlose Erstberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!