Urlaub – Rechte des Arbeitgebers
Macht die Arbeit Spaß, geht sie oftmals leicht von der Hand – besonders wenn der lang ersehnte Urlaub näher rückt und die Vorfreude von Tag zu Tag steigt. Ist der Urlaub dann endlich “da”, ist es allerdings mitunter schwer, wirklich von der Arbeit abzuschalten und sich zu erholen. Die einen sind – “sorglos” und ohne sich dabei etwas “zu denken” – im Urlaub über das Handy permanent erreichbar und geben aus der Ferne Arbeitsanweisungen. Bei den anderen schleicht sich eine gewisse “Horrorvorstellung” ein, dass der Arbeitgeber sie zum Beispiel aus ihrem Urlaub zurückholt – Erholung stellt sich so in beiden Fällen nur bedingt ein. Dabei schreibt der Gesetzgeber eigens einen Erholungsurlaub von mindestens vier Wochen im Kalenderjahr vor. Daher stellt sich die Frage: was darf der Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubs seiner Mitarbeiter und was nicht? Welche Rechte hat er? Darf er etwa Beschäftigte aus dem Urlaub zurückholen? Darf er verlangen, dass Mitarbeiter im Urlaub immer erreichbar sind? Und darf er bereits genehmigten Urlaub wieder canceln bzw. rückgängig machen?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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