Wegerisiko des Arbeitnehmers
Deutsche Bahn und Pünktlichkeit – ein unrühmliches Kapitel für sich, von dem auch unzählige Arbeitnehmer, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz hin- und herpendeln, ein Lied singen können. Die Gründe für die Unpünktlichkeit im Nah- und Fernverkehr liegen dabei nicht immer im Unternehmen und in den Mitarbeitern selbst, wie zum Beispiel bei einem Bahnstreik und einer damit verbundenen vorübergehenden Niederlegung der Arbeit. Auch äußerliche, nicht beeinflussbare Ereignisse (“höhere Gewalt”), können den Verkehr dahingehend beeinträchtigen, dass Verzögerungen und Verspätungen unvermeidlich sind. Dazu zählen beispielsweise Unwetter wie Starkregen oder Sturmböen. Die unausweichliche Konsequenz für viele Pendler: verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz, verpasste Arbeitszeit, nicht erbrachte Arbeitsleistung und damit verbundener Lohnausfall.
Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist das sogenannte Wegerisiko: der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen und hinsichtlich der Arbeitszeit wie arbeitsvertraglich vereinbart seine Arbeitsleistung zu erbringen. Kommt der Arbeitnehmer wiederholt und regelmäßig zu spät zur Arbeit, riskiert er eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!