Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Targobank / Citibank
Auch Kunden der Citibank (heute Targobank) können häufig noch viele Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrages von ihrem Recht auf Widerruf profitieren. Denn auch der Citibank sind in der Vergangenheit Fehler bei der Verfassung der Widerrufsbelehrung unterlaufen.
Darlehensverträge mit Restschuldversicherung
Betroffen sind in diesem Fall Verträge aus den Nuller-Jahren. Bei diesen Verträgen wurde neben der Aufnahme der eigentlichen Kreditsumme auch eine teuere Restschuldversicherung abgeschlossen, deren Summe auf den Darlehensbetrag addiert wurde. Mit solchen Versicherungen wird die Rückzahlung des Darlehens abgesichert, etwa für Fälle, in denen der Darlehensnehmer frühzeitig verstirbt.
Fehlerhafte Belehrung der Citibank bei verbundenen Geschäften
Der Fehler der Citibank lag darin, den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Folgen des Widerrufs verbundener Geschäfte belehrt zu haben. Verbundene Geschäfte/Verträge liegen vor, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden (§ 358 Abs. 3, Satz 1 BGB).
Das ist auch bei einer Restschuldversicherung der Fall. Dazu entschied das Landgericht Bielefeld:
„Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag bilden dabei verbundene Geschäfte, sofern die Voraussetzungen des § 358 Abs. 3 BGB vorliegen. Dies ist hier der Fall, da das Darlehen der Finanzierung des anderen Vertrages diente und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bildeten.“ Landgericht Bielefeld, Urteil vom 30. April 2014 – Az. 18 O 264/13
Bei verbundenen Verträgen gilt der Grundsatz: widerruft der Verbraucher einen Vertrag, so ist er auch nicht mehr an den anderen Vertrag gebunden (§ 358 Abs. 1 und 2 BGB). Und genau über diese Rechtsfolge hat die Bank den Verbraucher zu belehren (§ 358 Abs. 5 BGB).
In vielen, mit einer Restschuldversicherung verbundenen Darlehensverträgen versäumte es jedoch die Citibank, die Verbraucher über dieses besondere Widerrufsrecht zu belehren. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und die Verbraucher ihre Verträge noch heute widerrufen können.“ Landgericht Bielefeld, Urteil vom 30. April 2014 – Az. 18 O 264/13
Aussichten
Wenn auch Sie einen Darlehensvertrag mit der Citibank (heute Targobank) abgeschlossen haben, lohnt sich in jedem Fall die Überprüfung. Möglicherweise kann auch Ihr Vertrag noch Jahre nach seinem Abschluss rückabgewickelt werden.
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