Mehr als zwei Billionen Euro an Verbraucherkrediten
In Deutschland operieren zur Zeit über 2.000 Banken. Über 400 davon hatten in den letzten Jahren an Verbraucher hochverzinste Kredite zur Finanzierung von Immobilien vergeben. Kaum eine Widerrufsinformation zwischen 2010 und 2014 genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Verpflichtung der Banken zur Widerrufsbelehrung
Ab 2002 waren alle Banken verpflichtet, diese Kredite mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen. Dem Verbraucher sollte das Recht eingeräumt werden, innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss sich umzuentscheiden und den Kredit zu widerrufen.
Für die sog. Altverträge (Dezember 2002 – Juni 2010) wurde das Widerrufsrecht zum 21.06.2016 aufgrund einer Gesetzesänderung abgeschafft. Diese Verträge können nicht mehr widerrufen werden.
Das Scheitern der Banken
Da die Rechtslage sehr komplex und kompliziert war bzw. immer noch ist und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ziemlich hoch gesteckt wurden, schafften es viele Banken nicht, den Verbraucher wirksam zu belehren.
Der Gesetzgeber trug einiges zu der Verwirrung bei, indem er den Banken eine Musterwiderrufbelehrung zur Verfügung stellte, die teilweise gravierende Fehler enthielt. Nicht einfacher wurde die Situation durch den Umstand, dass dieses Muster bis heute mehrfach geändert wurde und eine Zeitlang überhaupt kein amtliches Muster existierte.
Daher verwundert es nicht, dass den Banken bei der Formulierung der Widerrufsbelehrungen zahlreiche mehr oder weniger schwere Fehler unterlaufen sind. Dies hatte zur Folge, dass falsch belehrte Verbraucher noch viele Jahre nach Vertragsschluss das Darlehen widerrufen und anschließend umschulden dürfen. Gerade jetzt ist ein solcher Widerruf ein lohnendes Geschäft, denn so niedrig wie heute waren die Zinsen noch nie.
Es ist kaum machbar, all die möglichen Fehler darzustellen und diese den einzelnen Banken zuzuordnen. Es gibt allerdings einige „Klassiker“, die vom Bundesgerichtshof oder von unterschiedlichen Oberlandesgerichten für fehlerhaft befunden wurden.
Auf dieser Seite haben wir bestimmte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen einiger großer Banken zusammengetragen, die sich in besonders vielen Verbraucherdarlehensverträgen wiederfinden. Die Darstellung ist naturgemäß nicht abschließend, denn es gibt eine schiere Vielzahl möglicher Fehlerquellen.
Nachfolgend finden Sie die Übersicht über die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der einzelnen Banken:
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BHW Bank – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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DKB Bank – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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DSL Bank- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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ING DiBa – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Nord LB – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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R+V Versicherung – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Sparkasse – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Targobank Privatkunden AG – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Sparda Bank / V + R Banken – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Aussichten
In Anbetracht von Ersparnissen, die mehrere zehntausend Euro betragen können, lohnt sich in jedem Fall die Überprüfung. Gerne übernehmen wir diese für Sie, kostenfrei und unverbindlich, und beraten Sie ausführlich zu Chancen und Risiken eines möglichen Widerrufs.