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Erstberatung
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kostenfrei
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kostenfrei
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Überprüfung der Widerrufsmöglichkeit |
kostenfrei |
kostenfrei |
außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank und Erklärung des Widerrufs |
nach Vereinbarung
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nach Vereinbarung
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gerichtliche Vertretung |
nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Ein wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz. Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben.
Die Erstberatung führen wir kostenfrei durch. Sie verpflichten sich zu nichts und entscheiden selbst, wie es weitergeht. Rufen Sie uns einfach an und wir erläutern Ihnen gerne die Chancen und Risiken eines Widerrufs. Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit oder ohne Ihre Darlehensunterlagen und wir rufen Sie zurück.
Wenn Sie hinreichend informiert sind und im Moment keine Beratung brauchen, können Sie uns einfach einen Scan Ihres Darlehensvertrags zusenden. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen direkt über unsere Homepage über den Dokumenten-Upload hochzuladen. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs profitieren können und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Anschließend können Sie sich gerne von uns beraten lassen.
Wenn Sie beschließen, Ihren Darlehensvertrag zu widerrufen und uns damit beauftragen, informieren wir Sie umfassend über unsere Vergütung, bevor es losgeht.
Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne dies vorher mit Ihnen abzusprechen.
Wir bieten Interessierten ein Musterwiderrufsschreiben an, mit dem sie den Widerruf selbst erklären können. Aber denken Sie bitte daran: Einen in Eigenregie erklärten Widerruf weisen die Banken häufig zurück. Denn das Widerrufsrecht ist komplex und die Bank ein zäher Gegner mit einer Menge Erfahrung. Die Rechtsabteilungen der Kreditinstitute wissen um die Unsicherheiten der Verbraucher Bescheid. Wenn Sie sich einer kompetenten anwaltlichen Unterstützung versichern, herrscht Waffengleichheit. Zur Beauftragung eines Rechtsanwalts raten auch die Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest. Wir stellen außerdem sicher, dass die Berechnung der Rückforderung, die durch unterschiedliche gesetzliche Zinshöhen beeinflusst ist, korrekt verläuft.