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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING DiBa

Nach Untersuchen der Verbraucherzentrale Hamburg enthielten 86 % der Verträge der ING Diba eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Verhältnis zu anderen Banken handelt es sich dabei um die höchste Fehlerquote. Damit können Darlehensnehmer, die bei der ING DiBa zwischen dem 10.06.2010 und dem 13.06.2014 einen Vertrag abgeschlossen haben und falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurden, noch heute widerrufen. Der Widerruf ermöglicht eine Umschuldung des alten Vertrages ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können so von den gegenwärtig sehr niedrigen Zinsen profitieren. Neben diesem positiven Effekt können auch Vorteile für die Vergangenheit erzielt werden. Die Bank muss nämlich eine Nutzungsentschädigung dafür zahlen, dass sie mit dem Geld des Kunden arbeiten musste.

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Aktuell



Voraussetzung: Fehlerhafte Belehrung der ING DiBa bei Vertragsschluss

Voraussetzung für die Widerrufsmöglichkeit gegen die ING DiBa ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Wesentlichen lassen sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 folgende Fehler in den Widerrufsbelehrungen finden:

  • Die Widerrufsinformation im Darlehensvertrag weicht von der im Europäischen Standardisierten Merkblatt ab, das dem Vertrag beiliegt.
  • Die Vertragslaufzeit, eine für den Darlehensnehmer wesentliche Information, ist im Vertrag nicht angegeben.

Die folgenden Widerrufsbelehrungen der ING DiBa sind deshalb fehlerhaft:

Aussichten

Auf Druck der Bankenlobby wurde der Widerrufsjoker für Altverträge zum 21. Juni 2016 gesetzlich abgeschafft. Für Vertrage, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, besteht jedoch nach wie vor die Chance mithilfe des Widerrufsjokers zinsgünstig umzuschulden.

Wenn auch Sie einen Darlehensvertrag mit der ING DiBa abgeschlossen haben, der eine der oben abgebildeten Belehrungen enthält, stehen Ihre Chancen sehr gut. Diese Fehler wurden mittlerweile auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Auch wenn Sie eine andere Belehrung erhalten haben, können Fehler enthalten sein. Zögern Sie in diesem Fall nicht, unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

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