Widerrufsjoker in den Medien
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist im Moment eines der spannendsten Rechtsthemen. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, denn die Banken erleiden Verluste in Milliardenhöhe. Das allgemeine Mitleid hält sich jedoch in Grenzen. Von den Medien als „Widerrufsjoker“ getauft, bescheren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen den Verbrauchern deutschlandweit Ersparnisse in fünfstelliger Höhe. Die breite mediale Aufmerksamkeit erlangte der Widerrufsjoker nach einer groß angelegten Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg (aus Juni 2014). Nach Auswertung von über 1800 Darlehensverträgen lautete das Ergebnis – 80% der Belehrungen waren fehlerhaft. Die ganz aktuelle Untersuchung (Stand Februar 2015) bei der über 1500 Verträge verschiedener Banken und Sparkassen unter die Lupe genommen wurden offenbarte eine noch höhere Fehlerquote von nahezu 90%. Und auch wenn nicht jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung zu einem erfolgreichen Widerruf führt, tun sich für Verbraucher in Angesicht solcher Zahlen ungeahnte Ersparnismöglichkeiten auf. Nahezu jedes namhafte Wirtschaftsmagazin berichtete schon mal über den Widerrufsjoker. Auf dieser Seite haben wir für Sie einige interessante und informative Links unabhängiger Berichterstatter zusammengestellt.
WDR sendet einen Videobeitrag zum Widerrufsjoker
Die „Servicezeit“ auf WDR widmet dem Widerrufsjoker einen ausführlichen zehnminütigen Video-Beitrag. Am Fall einer betroffenen Familie, die im Jahre 2007 bei der DKB Bank ein Darlehen aufnahm, wird erörtert, wie hoch die Zinsersparnis sein kann (in dem Fall geht es um 17.000,00 EUR), und mit welchen Mitteln sich die Banken gegen die Widerrufe wehren. Im Fokus des Beitrags stehen neben allgemeinen Informationen zu den Hintergründen des Widerrufs die Probleme mit der Anschlussfinanzierung.
Zu Wort kommen mehrere Experten der Verbraucherzentrale, die ihre breiten Erfahrungen in der Thematik mit den Zuschauern teilen und sie über bestehende Risiken aufklären.
Der Beitrag ist absolut sehenswert.
DER SPIEGEL bringt einen Beitrag zum Widerrufsjoker: „Dumm gelaufen“
Als führende deutsche Zeitschrift ließ es sich auch „Der Spiegel“ nicht nehmen, über den Widerrufsjoker zu berichten.
Wer sich ein bisschen näher mit der Thematik befasst hat, wird in diesem Artikel nichts mehr Neues für sich entdecken. Für „Einsteiger“ in das Problemfeld eignet sich der Artikel sehr gut.
Auf kurzer Distanz verknüpft der „Der Spiegel“ sehr anschaulich die Darstellung des großen finanziellen Erfolgs einer Familie (Ersparnis von rund 50.000,00 EUR) mit juristischen Hintergründen und zeigt, welche volkswirtschaftliche Dimension der Widerrufsjoker erreicht hat.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!