Widerrufsjoker ermöglicht Umschuldung zu Traumkonditionen
Der Widerruf von Immobiliardarlehen ist durch die Medien inzwischen zu einem populären Mittel geworden, um sich von hochverzinsten Verträgen zu lösen.
Unsere Kanzlei kämpft seit Jahren an dieser Front und konnte zahlreichen Mandanten eine Umschuldung zu günstigen Konditionen ermöglichen.
Eine fehlerhafte Widerrufsinformation stellt dabei die Grundlage der Rückabwicklung dar. Sie berechtigt Kunden auch noch Jahre später zum Widerruf ihrer Verträge. Ganz ohne Vorfälligkeitsentscheidung können sie jetzt umschulden und von den aktuellen Niedrigstzinsen profitieren.
Nun gibt es auf dieser Front neue Entwicklungen: Nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.10.2017 können auch viele Prolongationsvereinbarungen widerrufen werden.
Widerrufsjoker auf Zinsanpassungsvereinbarungen anwendbar
Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist des ursprünglichen Darlehens statt. Der Kunde einigt sich mit der Bank über eine entsprechende Fortführung des alten Darlehens zu neuen Konditionen. Wer noch Anfang der 2010er prolongierte, zahlt heute Zinsen im Bereich von 3-4 % p.a. Damit zahlt er monatlich teilweise mehr als das Doppelte des heutigen Zinsniveaus.
Was bisher kaum bekannt, geschweige denn gerichtlich bestätigt war: Auch bei Prolongationen sticht der Widerrufsjoker.
Urteil des OLG Frankfurt bestätigt Widerrufsmöglichkeit
In dem Prozess hatte das Oberlandesgericht Frankfurt über diese Frage zu entscheiden. Die Zinsanpassungsvereinbarung wurde in diesem Fall abgeschlossen, ohne dass der Kunde dafür die Filiale der Bank besucht hat. Dies ist bei dieser Art von Vereinbarung üblich. Da die verurteilte Bank dem Kläger eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt hatte, begann die Ausübungsfrist für das Widerrufsrecht nicht zu laufen.
Bank zu korrekter Belehrung verpflichtet
Für den Kunden heißt das Folgendes: Er muss auch bei einer Zinsanpassung vom Kreditinstitut korrekt belehrt werden. Unterbleibt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, so kann er nach § 312d Abs. 1 BGB widerrufen. Einschlägig ist hier das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Die Widerrufsfrist wird nämlich nur durch eine korrekte Belehrung in Gang gesetzt. Fehlt es an einer solchen, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht.
Rechtsfolgen des Widerrufs
Gerade in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinslage kann sich ein Widerruf rechnen – Immobilienkredite sind günstig wie nie. Wer einen älteren Vertrag mit langer Zinsbindung hat, konnte davon nicht profitieren – es sei denn, er widerruft.
Infolge des Widerrufs ist die getroffene Zinsanpassungsvereinbarung vollständig rückabzuwickeln. Außerdem kann der Kunde das alte Darlehen binnen eines Monats kündigen. In dieser Zeit kann er sich gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung suchen.
Diese Loslösung vom Darlehensvertrag ist besonders im Vergleich zu einer Kündigung sinnvoll. Bei einer Kündigung fällt nämlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an, die beim Widerruf nicht gezahlt werden muss. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung mindert nicht nur den potentiellen Veräußerungsgewinn. Das macht die Loslösung vom Darlehensvertrag wegen attraktiver Zinslage sinnlos. Selbst wenn eine vorherige Prüfung der Vertragsunterlagen ergeben hat, dass kein Widerrufsrecht besteht, könnte sich aus der Zinsanpassungsvereinbarung etwas anderes ergeben. Über den Umweg des Widerrufs der Zinsanpassungsvereinbarung kann das Ziel der Umschuldung letztlich doch noch erreicht werden.
Ihre Vorteile beim Widerruf im Vergleich zur Kündigung
Unser Vorgehen im Einzelnen
Ob im Einzelnen ein Widerrufsrecht besteht, bedarf einer individuellen Prüfung. Dazu bedarf es anwaltlicher Expertise. Unsere Rechtsanwälte sind im Bereich des Widerrufsrechts hochspezialisiert. Nach der Zusendung Ihrer Vertragsunterlagen werden diese auf Fehler hin untersucht.
Kostenlose Beratung zum Widerruf der Zinsanpassungsvereinbarung
Sodann erfolgt eine telefonische Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unsere Arbeit als kostenlose Erstberatung unentgeltlich.
Entscheiden Sie sich für den Widerruf, so stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Den Widerruf müssen Sie selbst erklären. Ausnahmslos jedes Kreditinstitut wird diesen zunächst ablehnen. Diese Ablehnung benötigen wir, um bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage zu stellen.
Chance zu außergerichtlicher Verhandlung neuer Konditionen
Anschließend übernehmen wir die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem Kreditinstitut. Zunächst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Klärung. Sollte es hier zu keiner Einigung mit der Bank kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir Ihnen gerne alternative Zahlungsmodelle vor.
Selbst wenn Ihr Vertrag bereits erfolglos auf eine Widerrufsmöglichkeit untersucht wurde, kann eine Sichtung der Zinsanpassungsvereinbarung zu einem anderen Ergebnis führen. Zögern Sie also nicht, uns Ihre Unterlagen zukommen zu lassen.