Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Die Antwort auf diese Frage ist einfach und lautet schlicht: Nein. Niemand – auch nicht Ihr Chef oder Vorgesetzter – kann Sie zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Denn anders als eine Kündigung als einseitige Willenserklärung ist ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So wie ein Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis begründet, so beendet ein Aufhebungsvertrag eben dieses Arbeitsverhältnis. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative, um das Arbeitsverhältnis möglichst friedlich und ohne Auseinandersetzungen aufzulösen. In einem Aufhebungsvertrag kann beispielsweise die Höhe der Abfindung, die Freistellung von der Arbeit und eine entsprechende Note im Arbeitszeugnis vereinbart werden. Zudem sparen sich Arbeitnehmer durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Wichtig ist, dass Sie sich nicht unter Wert verkaufen und vielleicht „klein beigeben“, nur weil es vielleicht die bequemere Lösung ist. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber überrumpeln. Erbitten Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit, um in aller Ruhe nachdenken zu können, welche für Sie die beste Lösung ist. Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages abzuklären, ob Sie im Falle eines Abschlusses von einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit betroffen sind. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wenn nun also Ihr Unternehmen von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist und Ihr Vorgesetzter Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, so ist es ratsam, diesen nie sofort zu unterschreiben. Auch dann nicht, wenn Ihr Chef Druck ausübt. Denn ein Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrages ist nicht mehr möglich. Dies entschied erst letztes Jahr das Bundesarbeitsgericht (BGA). Bitten Sie sich also Bedenkzeit aus, lesen Sie den Aufhebungsvertrag aufmerksam und ziehen Sie bei Unsicherheiten lieber einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzu, bevor Sie voreilig etwas unterschreiben, was sich im Nachhinein vielleicht als Nachteil für Sie erweist.
Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages
Ein großer Vorteil des Aufhebungsvertrages ist sicherlich die friedliche Einigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierdurch ersparen Sie sich den Gang zum Gericht und eine langwierige Auseinandersetzung. Ein Aufhebungsvertrag ist meist auch vorteilhafter als eine Kündigung, da Sie als Arbeitnehmer in vielen Punkten mitbestimmen können, wie der Aufhebungsvertrag aussehen soll. Hier ist beispielsweise die Höhe einer zu zahlenden Abfindung zu nennen. Aber auch der Inhalt des Arbeitszeugnisses kann in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden. Hatten Sie bereits vor, dass Unternehmen zu verlassen, dann bietet es sich an, Ihren Ausstieg selbst zu bestimmen.
Doch es gibt nicht nur Vorteile. Ein Nachteil des Aufhebungsvertrages ist beispielsweise eine damit einhergehende Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Dadurch, dass Sie aktiv an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben, kann Ihnen die Agentur für Arbeit für einen gewissen Zeitraum eine finanzielle Unterstützung versagen. Dieses Problem stellt sich natürlich nicht, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Unternehmen unterzeichnet haben und nicht auf Leistungen der Agentur für Arbeit angewiesen sind. Doch auch, wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Lösungen, die Sperrzeit zu umgehen. Beispielsweise kann der Aufhebungsvertrag eine Klausel enthalten, dass dieser geschlossen wurde, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.
Aufhebungsvertrag Minijob wegen lockdown im November hab ich noch Anspruch auf meine 450 €
Sehr geehrte Frau R.,
wenn Sie Ihren Dienst verrichtet haben, steht Ihnen grundsätzlich die entsprechende Vergütung zu.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht