Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Es gibt keine Ausnahmen. Wenn der Arbeitgeber keine Anhörung durchführt, wird die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1, S. 3 BetrVG). Das gleiche gilt, wenn die Anhörung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Hier passieren immer wieder Fehler, die dem Arbeitnehmer dazu verhelfen, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Näheres zum Inhalt der Anhörung und zu Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats erfahren Sie hier.
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