Wann darf der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

  1. Der Arbeitnehmer verletzt eine vertragliche Pflicht (Verstoß).
  2. In der Zukunft sind weitere Verstöße zu befürchten (negative Prognose).
  3. Es steht kein milderes Mittel zur Verfügung (z.B. Versetzung)
  4. Interessenabwägung fällt zu Lasten des Arbeitnehmers aus.
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