Wann darf der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen?
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.
- Der Arbeitnehmer verletzt eine vertragliche Pflicht (Verstoß).
- In der Zukunft sind weitere Verstöße zu befürchten (negative Prognose).
- Es steht kein milderes Mittel zur Verfügung (z.B. Versetzung)
- Interessenabwägung fällt zu Lasten des Arbeitnehmers aus.
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