Ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererbbar?

Nach der neusten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann der Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererbt werden (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12.06.2014 (C-118/13)). Das bedeutet: verstirbt der Arbeitnehmer, bleibt der Anspruch auf bezahlten Urlaub bestehen. Die Hinterbliebenen können von dem Arbeitgeber des Verstorbenen verlangen, den Urlaub abzugelten.

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