1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: die Preise unserer Dienstleistungen “Privatinsolvenz”, “Regelinsolvenz” und “Schuldenvergleich” sind Pauschalpreise, die auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleiben. Wir rechnen nicht auf Stundenbasis nach dem RVG ab, sondern bieten unseren Mandanten diese festen Preispakete an, um maximale Transparenz zu gewähleisten: auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt wird, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen zu – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches oder die Erstellung Ihres Insolvenzantrages – zu dem vereinbarten Preis.

    Unsere Preise richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. Sie enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir Ihren Fall kostenfrei.
    Mehr zu dem Thema Beratungshilfe finden Sie hier:
    http://anwalt-kg.de/faq/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/bekomme-ich-beratungshilfe-fur-die-privatinsolvenz/

    Falls das Gericht keine Beratungshilfe gewährt, kommen wir unseren Mandaten mit einer unkomplizierten Ratenzahlungsvereinbarung entgegen – eine Aufteilung in Raten ist ohne Aufpreis möglich.

    Um die Frage nach der Fälligkeit der Vergütung abschließend zu beantworten, hier ein kleines Rechenbeispiel:

    Gesamthonorar bei 10 Gläubigern, 0 Immobilien,Dienstleistung Privatinsolvenz: 678,30 €

    Gewünscht werden 5 Raten

    Fällig wird im ersten Monat somit nur ein Betrag von 135.66 €

    Freundliche Grüße vom Team der KRAUS – GHENDLER Anwaltskanzlei

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