Was sollten die ersten Schritte nach Erhalt einer Kündigung sein?

In jedem Fall sollte man Ruhe bewahren und die Kündigung von einem Fachmann überprüfen lassen. Es ist für den Arbeitgeber alles andere als leicht, eine Kündigung vor Gericht „durchzubekommen.“ Daher haben Sie zumindest gute Chancen auf eine angemessene Abfindung.

Wichtig ist zunächst, die Fristen zu beachten. Will man verhindern, dass die Kündigung wirksam wird, muss man bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dafür hat man drei Wochen Zeit. Tut man innerhalb dieser Frist nichts, ist der Zug abgefahren.

Wann ist eine Kündigung verhaltensbedingt?

Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen, braucht er in aller Regel einen triftigen Grund. Ein solcher Grund kann im Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegen, also in der Verletzung einer oder mehrerer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Anlass für die Kündigung ist hier ein bestimmtes Handeln, das der Arbeitgeber nicht dulden möchte.
Genau über diesen Punkt herrscht häufig Streit. Vielen Beteiligten fehlt der nüchterne Blick auf die Situation, wenn es darum geht, einen bestimmten Vorfall zu bewerten. Objektive Kriterien geraten nicht selten mit persönlichen Gründen durcheinander. Gerade spontan ausgesprochene, emotional motivierte Kündigungen des Arbeitgebers haben vor Arbeitsgerichten häufig ein schweres Spiel.
Daher lohnt es sich in vielen Fällen, gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzugehen. Wenn auch die Rückkehr in den Betrieb in den seltensten Fällen erreicht und gewollt wird, so lässt sich normalerweise zumindest eine angemessene Abfindung erstreiten.